
TQ 5: Fachkraft Küche – Zubereiten von einfachen Fleisch- und Fischgerichten
- Präsenz
- Zurzeit keine Termine
- IHK Zertifikat
-
Bildungsgutschein
- 3 bis 6 Monate
Schritt für Schritt zum IHK-Berufsabschluss: Fleisch und Fisch fachgerecht verarbeiten
Die fachgerechte Zubereitung von Fleisch- und Fischgerichten gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Küchenalltag. Dabei kommt es nicht nur auf die richtige Verarbeitung der Lebensmittel an, sondern auch auf Hygiene, Organisation und ein gutes Verständnis für Arbeitsabläufe in der Küche. Genau diese Kompetenzen vermittelt Ihnen die fünfte Teilqualifizierung zur Fachkraft Küche.
Fachkräfte Küche unterstützen gastronomische Betriebe bei der Vorbereitung und Herstellung unterschiedlichster Speisen. Besonders die Verarbeitung von Fleisch, Fisch und Geflügel erfordert sorgfältiges Arbeiten, grundlegende Fachkenntnisse und einen sicheren Umgang mit Lebensmitteln und Küchentechniken. In Restaurants, Hotels, Kantinen oder Cateringunternehmen werden Mitarbeitende gesucht, die diese Aufgaben zuverlässig umsetzen können.
In dieser Teilqualifizierung lernen Sie, Fleisch-, Fisch- und Geflügelprodukte fachgerecht zu bearbeiten und zu einfachen Gerichten weiterzuverarbeiten. Sie erwerben praktische Kenntnisse rund um Vorbereitung, Verarbeitung und Zubereitung und vertiefen Ihre grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche. Darüber hinaus befassen Sie sich mit der Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung und lernen, Geräte, Maschinen und Arbeitsmittel sicher und fachgerecht einzusetzen. Auch die Annahme und Einlagerung von Waren gehört weiterhin zu den wichtigen Bestandteilen der Qualifizierung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Planung von Arbeitsabläufen und Wareneinsätzen. Sie lernen, Ihren Arbeitsplatz vorzubereiten, Arbeitsschritte zu organisieren und hygienische Standards im Küchenalltag einzuhalten. Dadurch entwickeln Sie Sicherheit für typische Tätigkeiten in der warmen Küche. Im Rahmen der verpflichtenden betrieblichen Erprobung wenden Sie Ihre Kenntnisse direkt in einem gastronomischen Betrieb an und sammeln wertvolle praktische Erfahrungen. Die schriftliche und praktische Kompetenzfeststellung dokumentiert Ihre erworbenen Fähigkeiten und bringt Sie Ihrem anerkannten Berufsabschluss Schritt für Schritt näher.
Nutzen Sie diese Teilqualifizierung, um Ihre Küchenpraxis gezielt auszubauen und Ihre beruflichen Perspektiven in der Gastronomie weiter zu verbessern. Vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin – wir begleiten Sie gern auf Ihrem Weg.
Zielgruppe
Die Teilqualifikation Fachkraft Küche (IHK) richtet sich an Personen ohne abgeschlossene bzw. mit nicht mehr nachgefragter Berufsausbildung, die schrittweise einen anerkannten Berufsabschluss erreichen möchten. Die Teilqualifizierungen eignen sich außerdem hervorragend für Arbeitnehmende, deren Qualifizierung über das QCG förderfähig ist und die sich fachlich – bis zum genannten Berufsabschluss – weiterentwickeln möchten.
Welche Hygienevorschriften gelten in der Küche?
In der Küche gelten strenge Hygienevorschriften, um Lebensmittel sicher zu verarbeiten und die Gesundheit von Gästen zu schützen. Dazu gehören saubere Arbeitsplätze, hygienische Arbeitskleidung, die richtige Lagerung von Lebensmitteln sowie sorgfältiges Arbeiten bei der Speisenzubereitung.
Auch der fachgerechte Umgang mit Geräten, Arbeitsmitteln und leicht verderblichen Lebensmitteln spielt eine wichtige Rolle im Küchenalltag.
Zugangsvoraussetzungen
- Interesse an einer Tätigkeit in der Hotellerie/Gastronomie
- Grundlegende gesundheitliche Eignung, i.d.R. durch den Bedarfsträger geprüft (Lebensmittelunverträglichkeiten/Allergien mit Bezug zur Tätigkeit, wie z.B. gegen Mehlstaub, auf Reinigungsmittel usw. sollten nicht vorhanden sein. Ebenso erweisen sich andere Erkrankungen regelmäßig als hinderlich, wie z.B. Neurodermitis oder Süchte)
- Ausreichend Deutschkenntnisse, um dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können
- Bei Einstieg in höhere TQ sind die fachlichen Zugangsvoraussetzungen vorab zu prüfen (i.d.R. erfolgreicher Abschluss der vorangegangenen TQ‘s des Zielberufs oder entsprechende nachweisbare Berufserfahrung)
- Mindestalter 25 Jahre
- Gemäß den §§ 42 und 43 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten ist beim Umgang mit Lebensmitteln eine ärztliche Bescheinigung erforderlich
Lernziele
In dieser Teilqualifizierung erwerben Sie grundlegende praktische Fähigkeiten für die Verarbeitung und Zubereitung von Fleisch-, Fisch- und Geflügelgerichten. Ziel ist es, Ihnen Sicherheit bei typischen Arbeitsabläufen in der warmen Küche zu vermitteln.
Nach Abschluss der TQ 5 können Sie:
- Fleisch-, Fisch- und Geflügelprodukte fachgerecht bearbeiten
- einfache Fleisch- und Fischgerichte zubereiten
- Arbeitsabläufe und Wareneinsatz planen
- Arbeitsplätze vorbereiten und organisieren
- grundlegende Arbeitstechniken in der Küche sicher anwenden
- Geräte, Maschinen und Arbeitsmittel fachgerecht einsetzen
Die betriebliche Erprobung unterstützt Sie dabei, Ihre Kenntnisse direkt im Küchenalltag anzuwenden und weiter auszubauen.
Perspektive nach der Weiterbildung
Mit dem erfolgreichen Abschluss von TQ 5 erweitern Sie Ihre praktischen Kompetenzen in der Verarbeitung und Zubereitung von Fleisch-, Fisch- und Geflügelgerichten. Dadurch qualifizieren Sie sich für unterstützende Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.
Einsatzmöglichkeiten ergeben sich beispielsweise in:
- Restaurants und Hotels
- Kantinen und Großküchen
- Cateringunternehmen
- gastronomischen Betrieben
- Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
Das IHK-bestätigte Zertifikat dokumentiert Ihre erworbenen Kenntnisse und verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig kommen Sie dem anerkannten Berufsabschluss als Fachkraft Küche Schritt für Schritt näher.
Inhalte
TQ 5: Fachkraft Küche - Zubereiten von einfachen Fleisch- und Fischgerichten
- Annahme und Einlagerung von Waren (§ 5 Abs. 2, Nr.2)
- Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln (§ 5 Abs. 2, Nr.3)
- Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche (§ 5 Abs. 2, Nr.4)
- Zubereitung von einfachen Fleisch- und Fischgerichten (§ 5 Abs. 2, Nr.10)
- Kompetenzfeststellung schriftlich und praktisch
- Betriebliche Erprobung: verpflichtend 120 Stunden
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie
- Anerkannte Teilqualifikation
- IHK-Berufsabschluss
Förderung
- Bildungsgutschein
- Berufsgenossenschaft
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
- Qualifizierungschancengesetz (für Arbeitnehmer)
Hinweis
Schritt für Schritt zum Berufsabschluss als Fachkraft Küche (IHK): Kombinieren Sie diesen mit weiteren TQ-Bausteinen, um sich zur abschließenden Externenprüfung anmelden zu können.