Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung trat im Jahr 2019 in Kraft. Durch die Übernahme der Weiterbildungskosten und die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt profitieren neben Beschäftigten auch die Unternehmen von den staatlichen Leistungen. Die Agentur für Arbeit setzt die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik zur Weiterbildung von Beschäftigten ein – unabhängig von deren Qualifizierung, Lebensalter oder der Betriebsgröße.
QCG: Die Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung
Transformation, Digitalisierung, Strukturwandel und Fachkräftemangel: Die Arbeitswelt steht vor massiven Herausforderungen. In zahlreichen Branchen wird händeringend nach qualifiziertem Personal gesucht. Ziel der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung ist es daher, die Potentiale von Beschäftigten gewinnbringend zu nutzen – und die Fachkräftesicherung somit in die eigenen Hände zu nehmen.
Seit April 2024 gibt es noch mehr Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Mit dem Qualifizierungsgeld unterstützt der Gesetzgeber Betriebe, in denen Beschäftigte aufgrund struktureller Veränderungen Schulungsbedarf haben. Durch die höhere Zuschüsse und vereinfachte Konditionen wird die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch einfacher.
Unternehmen können mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes Ihre Beschäftigten zu Fachkräften weiterbilden – und diese gleichzeitig in ihrem Betrieb halten. Sie müssen sie sich weniger Gedanken darüber machen, wie sie Fachkräfte anwerben, da diese bereits für sie tätig sind. Gleichzeitig können sie Geringqualifizierte mit modularen Weiterbildungen wie der Teilqualifizierung (TQ) zu mehr Expertise verhelfen und diese auch in neuen Tätigkeitsfeldern einsetzen.
Beschäftigte können sich dank der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetzes kostenfrei weiterbilden, während sie regulär in ihrem Job tätig sind. Sie erhalten zusätzliche Qualifikationen, mit denen sie sogar einen Berufsabschluss nachholen können. Gleichzeitig stiegern sie ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.
Über die Zulassung und Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bundesagentur für Arbeit individuell. Es gibt jedoch einige Kriterien, die eine erfolgreiche Bezuschussung begünstigen:
Wir bieten zahlreiche AZAV-zertifizierte Weiterbildungen, Teilqualifizierungen und Umschulungen an, um Ihre Beschäftigten fit für die Arbeit von morgen zu machen. Gern beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.
Seit 2012 bietet Merkur Casino in Kooperation mit der TÜV Rheinland Akademie den Vorbereitungskurs zur Externenprüfung „Automatenfachfrau bzw. zum Automatenfachmann“ an. Im Fokus stehen Beschäftigte des Unternehmens, die noch keinen Berufsabschluss haben oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind. Die Förderung erfolgt über das Qualifizierungschancengesetz.
Sie möchten sich individuell zu Ihren Möglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz beraten lassen? Dann kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Expternen noch heute unter der Tel. 0800 1177277860 oder online.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) der Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig von deren Qualifikationen, Alter oder der Größe des Betriebs. Das Hauptziel dieser Förderung ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Fachkräfte zu erhalten, deren Jobs durch Strukturwandel, Transformation und Digitalisierung bedroht sind.
Die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit richtet sich besonders an kleinere und mittlere Betriebe. Ziel ist es, Unternehmen im Transformationsprozess zu unterstützen und Mitarbeitende auf neue Aufgaben vorzubereiten. Die Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten erfolgt über das Qualifizierungschancengesetz (QCG).
Als Arbeitnehmer:in benötigen Sie die Zustimmung bzw. Beteiligung Ihres Arbeitgebers, um eine abschlussorientierte Weiterbildung mit dem Qualifizierungschancengesetz zu beantragen und diese dann auch gefördert zu bekommen.
Als Unternehmen beraten wir Sie zur Planung und Durchführung Ihrer Mitarbeiterweiterbildungen. Sie erhalten Unterstützung bei der Auswahl Ihrer Mitarbeiter:innen und der abschlussorientierten Weiterbildung, welche die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem QCG erfüllen.
Sie treffen schließlich mit Ihren / Ihrer Mitarbeiter:in eine Vereinbarung über die Art und Dauer der Weiterbildung und beantragen die Förderung der Weiterbildungs- und Lohnkosten.