Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz, um Ihre Beschäftigten gezielt weiterzubilden – mit Förderungen von bis zu 100 %. Wir zeigen praxisnah, wie Betriebe die Unterstützung beantragen und Weiterbildung erfolgreich umsetzen.
24. September 2025 | 11:20 Uhr
Erfahren Sie, wie Sie Fördermittel strategisch einsetzen, um Ihr Team optimal für die Zukunft aufzustellen.
Seit 2019 unterstützt das Qualifizierungschancengesetz Unternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden. Die Agentur für Arbeit fördert die Teilnahme – wir übernehmen die Umsetzung. Ob Teilqualifikationen, Umschulungen oder abschlussorientierte Weiterbildungen: Als AZAV zertifizierter Bildungsträger bieten wir praxisnahe Qualifizierungen an, die gezielt auf den Bedarf in Ihrem Unternehmen zugeschnitten sind.
Die Förderung gilt unabhängig von Branche, Betriebsgröße, Alter oder bisherigen Berufsabschlüssen der Beschäftigten. Ziel ist es, Fachkräfte im eigenen Betrieb aufzubauen, statt aufwendig neue zu suchen.
Die Förderung ist besonders sinnvoll, wenn im Unternehmen Qualifizierungsbedarf besteht und Fachkräfte intern aufgebaut werden sollen, wenn beispielsweise:
Unternehmen können Beschäftigte gezielt weiterqualifizieren und Qualifikationsbedarfe im eigenen Betrieb decken. Dadurch lassen sich Fachkräfte entwickeln und langfristig binden. Besonders relevant ist die Förderung für Geringqualifizierte oder Mitarbeitende ohne formalen Berufsabschluss, die über modulare Weiterbildungen zusätzliche Qualifikationen erwerben können.
Beschäftigte profitieren von der Möglichkeit, sich berufsbegleitend weiterzubilden und anerkannte Qualifikationen zu erwerben, ohne ihr Beschäftigungsverhältnis aufzugeben.
Über die Zulassung und die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Für eine Förderung müssen in der Regel folgende Kriterien erfüllt sein:
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die zu einer erweiterten oder neuen beruflichen Qualifikation führen und über reine Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Dazu zählen insbesondere:
Nicht gefördert werden in der Regel rein arbeitsplatzbezogene Schulungen, die ausschließlich auf kurzfristige Anpassungen an bestehende Aufgaben abzielen.
Die konkrete Förderfähigkeit einer Maßnahme wird durch die Agentur für Arbeit im Einzelfall geprüft.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung. Gefördert werden sowohl Weiterbildungskosten als auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierungsphase. Die konkrete Förderhöhe wird im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit festgelegt.
Die folgenden Angaben geben einen Überblick über die möglichen Förderanteile.
Weiterbildungkostenübername
Lohnentgeltzuschuss
100 %
75 %
50 %
50 %
25 %
25 %
Beispiel zur Veranschaulichung
Bei einer förderfähigen Weiterbildung in Höhe von 5.000 € in einem Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten kann die Weiterbildung vollständig gefördert werden. Zusätzlich kann während der Qualifizierungsphase ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 % gewährt werden. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 2.000 € entspräche dies bis zu 1.500 € Zuschuss.
Die tatsächliche Förderhöhe wird durch die Agentur für Arbeit im Einzelfall festgelegt.
Sie möchten sich individuell zu Ihren Möglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz beraten lassen? Dann kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Expternen noch heute unter der Tel. 0800 1177277860 oder online.
Das QCG ist eine staatliche Förderung zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten – unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße. Unternehmen erhalten Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten, um Fachkräfte im eigenen Betrieb zu qualifizieren. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Arbeitsplätze zu sichern, die durch Strukturwandel, Digitalisierung oder Transformation gefährdet sind.
Das Qualifizierungschancengesetz fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten durch Zuschüsse zu Lehrgangskosten und – abhängig von Unternehmensgröße und Qualifikation – auch durch Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgebende. Ziel ist es, Beschäftigte für veränderte Anforderungen am Arbeitsplatz zu qualifizieren.
Das Qualifizierungsgeld ist eine ergänzende Leistung für Beschäftigte während längerer Qualifizierungsphasen im Rahmen von betrieblichen Transformationsprozessen. Es dient in erster Linie der finanziellen Absicherung der Beschäftigten während der Weiterbildung und ersetzt einen Teil des ausgefallenen Arbeitsentgelts.
Während das Qualifizierungschancengesetz die Kosten der Weiterbildung und teilweise Lohnkosten fördert, unterstützt das Qualifizierungsgeld vor allem das Einkommen der Beschäftigten während struktureller Veränderungen im Unternehmen.
Der Antrag erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Als Unternehmen können Sie sich im Vorfeld beraten lassen – zur Planung, Auswahl geeigneter Qualifizierungen und zur Antragstellung. Nach Vereinbarung von Art und Dauer der Weiterbildung wird die Förderung der Kurs- und Lohnkosten beantragt.
Voraussetzung ist in der Regel ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis. Die Weiterbildungsmaßnahme muss bestimmte formale Kriterien erfüllen und bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden. Zudem ist die Zustimmung des Arbeitgebenden erforderlich. Die konkrete Förderfähigkeit wird durch die Agentur für Arbeit im Einzelfall geprüft.
Aufbau von Fachkräften aus dem eigenen Personal
Zuschüsse bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 % möglich
Verbesserung der Mitarbeiterbindung
Geringerer Rekrutierungsaufwand
Die Qualifizierungsoffensive ist eine Initiative der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung. Im Zentrum steht das QCG als Förderinstrument für Betriebe – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – die ihre Mitarbeiter auf neue Anforderungen vorbereiten möchten.

