Qualifizierungschancengesetz

Inhaltsverzeichnis

    Ihr schneller Überblick

    • Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße.
    • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten und kann Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 % gewähren.
    • Förderfähig sind z. B. Teilqualifikationen, Umschulungen oder abschlussorientierte Weiterbildungen bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger.
    • Der Antrag wird über die Agentur für Arbeit gestellt – wir beraten und begleiten den gesamten Prozess.

    WEBINAR | QCG clever nutzen – Weiterbildung mit Förderung.

    Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz, um Ihre Beschäftigten gezielt weiterzubilden – mit Förderungen von bis zu 100 %. Wir zeigen praxisnah, wie Betriebe die Unterstützung beantragen und Weiterbildung erfolgreich umsetzen.

    24. September 2025 | 11:20 Uhr

    Erfahren Sie, wie Sie Fördermittel strategisch einsetzen, um Ihr Team optimal für die Zukunft aufzustellen.

    Mitarbeitende nehmen an einer geförderten Weiterbildung im Unternehmen teil.Mitarbeitende nehmen an einer geförderten Weiterbildung im Unternehmen teil.

    Fachkräfte sichern durch das QCG

    Seit 2019 unterstützt das Qualifizierungschancengesetz Unternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden. Die Agentur für Arbeit  fördert die Teilnahme – wir übernehmen die Umsetzung. Ob Teilqualifikationen, Umschulungen oder abschlussorientierte Weiterbildungen: Als AZAV zertifizierter Bildungsträger bieten wir praxisnahe Qualifizierungen an, die gezielt auf den Bedarf in Ihrem Unternehmen zugeschnitten sind.

    Die Förderung gilt unabhängig von Branche, Betriebsgröße, Alter oder bisherigen Berufsabschlüssen der Beschäftigten. Ziel ist es, Fachkräfte im eigenen Betrieb aufzubauen, statt aufwendig neue zu suchen.

    Frau mit Tablet in der HandFrau mit Tablet in der Hand

    Wann lohnt sich das QCG?

    Die Förderung ist besonders sinnvoll, wenn im Unternehmen Qualifizierungsbedarf besteht und Fachkräfte intern aufgebaut werden sollen, wenn beispielsweise:

    • offene Stellen schwer zu besetzen sind,
    • sich Tätigkeitsprofile im Unternehmen verändern,
    • Mitarbeitende neue Qualifikationen für zukünftige Aufgaben benötigen,
    • kein passender Berufsabschluss vorhanden ist oder
    • Fachkräfte im eigenen Betrieb aufgebaut werden sollen.

    Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?

    Unternehmen können Beschäftigte gezielt weiterqualifizieren und Qualifikationsbedarfe im eigenen Betrieb decken. Dadurch lassen sich Fachkräfte entwickeln und langfristig binden. Besonders relevant ist die Förderung für Geringqualifizierte oder Mitarbeitende ohne formalen Berufsabschluss, die über modulare Weiterbildungen zusätzliche Qualifikationen erwerben können.

    Beschäftigte profitieren von der Möglichkeit, sich berufsbegleitend weiterzubilden und anerkannte Qualifikationen zu erwerben, ohne ihr Beschäftigungsverhältnis aufzugeben.

    Voraussetzungen für die Förderung

    Über die Zulassung und die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Für eine Förderung müssen in der Regel folgende Kriterien erfüllt sein:

    • Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme umfasst mehr als 120 Stunden je 45 Minuten Unterrichtseinheit (UE).
    • Die abgeschlossene Berufsausbildung liegt in der Regel mindestens vier Jahre zurück.
    • In den letzten vier Jahren vor Antragstellung wurde keine geförderte berufliche Weiterbildung absolviert.
    • Die Inhalte der Weiterbildung müssen über rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.
    • Die Weiterbildungsmaßnahme ist nach AZAV zertifiziert.
    • Der Bildungsträger ist nach AZAV zugelassen.

    Was wird konkret gefördert?

    Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die zu einer erweiterten oder neuen beruflichen Qualifikation führen und über reine Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Dazu zählen insbesondere:

    • Umschulungen mit anerkanntem Berufsabschluss
    • Teilqualifikationen, die schrittweise zu einem Berufsabschluss führen können
    • Abschlussorientierte Weiterbildungen zur Vorbereitung auf Externenprüfungen
    • Qualifizierungen zur Übernahme neuer Tätigkeitsfelder im Unternehmen
    • Berufsbegleitende Weiterbildungen, sofern sie die Förderkriterien erfüllen

    Nicht gefördert werden in der Regel rein arbeitsplatzbezogene Schulungen, die ausschließlich auf kurzfristige Anpassungen an bestehende Aufgaben abzielen.

    Die konkrete Förderfähigkeit einer Maßnahme wird durch die Agentur für Arbeit im Einzelfall geprüft.

    Wie hoch sind die Zuschüsse im Rahmen des QCG?

    Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung. Gefördert werden sowohl Weiterbildungskosten als auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierungsphase. Die konkrete Förderhöhe wird im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit festgelegt.

    Die folgenden Angaben geben einen Überblick über die möglichen Förderanteile.

    Beschäftigte


    Weiterbildungkostenübername


    Lohnentgeltzuschuss

    Unter 50


    100 %


    75 %

    50 – 499


    50 %


    50 %

    Ab 500


    25 %


    25 %

    Beispiel zur Veranschaulichung

    Bei einer förderfähigen Weiterbildung in Höhe von 5.000 € in einem Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten kann die Weiterbildung vollständig gefördert werden. Zusätzlich kann während der Qualifizierungsphase ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 % gewährt werden. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 2.000 € entspräche dies bis zu 1.500 € Zuschuss.

    Die tatsächliche Förderhöhe wird durch die Agentur für Arbeit im Einzelfall festgelegt.

    Servicemitarbeiterin im Gespräch zum Thema QualifizierungschancengesetzServicemitarbeiterin im Gespräch zum Thema Qualifizierungschancengesetz

    Noch Fragen zum QCG?

    Sie möchten sich individuell zu Ihren Möglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz beraten lassen? Dann kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Expternen noch heute unter der Tel. 0800 1177277860 oder online.

    Die häufigsten Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

    Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

    Das QCG ist eine staatliche Förderung zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten – unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße. Unternehmen erhalten Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten, um Fachkräfte im eigenen Betrieb zu qualifizieren. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Arbeitsplätze zu sichern, die durch Strukturwandel, Digitalisierung oder Transformation gefährdet sind.

    Was ist der Unterschied zwischen Qualifizierungschancengesetz und Qualifizierungsgeld?

    Das Qualifizierungschancengesetz fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten durch Zuschüsse zu Lehrgangskosten und – abhängig von Unternehmensgröße und Qualifikation – auch durch Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgebende. Ziel ist es, Beschäftigte für veränderte Anforderungen am Arbeitsplatz zu qualifizieren.

    Das Qualifizierungsgeld ist eine ergänzende Leistung für Beschäftigte während längerer Qualifizierungsphasen im Rahmen von betrieblichen Transformationsprozessen. Es dient in erster Linie der finanziellen Absicherung der Beschäftigten während der Weiterbildung und ersetzt einen Teil des ausgefallenen Arbeitsentgelts.

    Während das Qualifizierungschancengesetz die Kosten der Weiterbildung und teilweise Lohnkosten fördert, unterstützt das Qualifizierungsgeld vor allem das Einkommen der Beschäftigten während struktureller Veränderungen im Unternehmen.

    Wann lohnt sich das Qualifizierungschancengesetz für Unternehmen?

    Das Qualifizierungschancengesetz ist besonders sinnvoll, wenn sich Tätigkeiten im Unternehmen durch Digitalisierung, Automatisierung oder strukturelle Veränderungen verändern. Es eignet sich, wenn Fachkräfte fehlen, offene Stellen schwer zu besetzen sind oder Mitarbeitende neue Qualifikationen benötigen, um weiterhin eingesetzt werden zu können. Auch bei fehlenden oder nicht mehr passenden Berufsabschlüssen bietet das Gesetz einen Förderrahmen.

    Wie beantragt man eine Weiterbildung über das QCG?

    Der Antrag erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Als Unternehmen können Sie sich im Vorfeld beraten lassen – zur Planung, Auswahl geeigneter Qualifizierungen und zur Antragstellung. Nach Vereinbarung von Art und Dauer der Weiterbildung wird die Förderung der Kurs- und Lohnkosten beantragt.

    Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

    Gefördert werden berufliche Weiterbildungen mit anerkanntem Qualifikationsziel. Dazu zählen unter anderem Umschulungen, Teilqualifikationen und abschlussorientierte Weiterbildungen. Auch berufsbegleitende Maßnahmen können förderfähig sein, sofern sie die Förderkriterien erfüllen.

    Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

    Voraussetzung ist in der Regel ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis. Die Weiterbildungsmaßnahme muss bestimmte formale Kriterien erfüllen und bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden. Zudem ist die Zustimmung des Arbeitgebenden erforderlich. Die konkrete Förderfähigkeit wird durch die Agentur für Arbeit im Einzelfall geprüft.

    • Die Maßnahme muss mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen
    • Sie darf nicht nur der direkten Arbeitsplatzanpassung dienen
    • Die letzte geförderte Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen
    • Weiterbildungsträger und Maßnahme müssen AZAV-zertifiziert sein
    • Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

    Können auch neu eingestellte Mitarbeitende gefördert werden?

    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch neu eingestellte Mitarbeitende oder Quereinsteiger gefördert werden, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht und die geplante Weiterbildung die Förderkriterien erfüllt. Ziel ist es, Qualifizierungsbedarfe im Unternehmen zu decken und Beschäftigungsperspektiven zu sichern.

    Wer entscheidet über die Förderhöhe?

    Die konkrete Förderhöhe wird durch die Agentur für Arbeit im Einzelfall festgelegt. Sie richtet sich unter anderem nach Unternehmensgröße, Qualifikationsstand der Beschäftigten und Art der Weiterbildung.

    Gibt es eine Mindestdauer der Weiterbildung?

    Die Maßnahme muss bestimmte inhaltliche und zeitliche Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Die konkrete Dauer hängt von der Art der Weiterbildung ab. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob die Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt.

    Welche Vorteile hat das QCG für Unternehmen?

    • Aufbau von Fachkräften aus dem eigenen Personal

    • Zuschüsse bis zu 100 % der Weiterbildungskosten

    • Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 % möglich

    • Verbesserung der Mitarbeiterbindung

    • Geringerer Rekrutierungsaufwand

    Was bedeutet Qualifizierungsoffensive?

    Die Qualifizierungsoffensive ist eine Initiative der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung. Im Zentrum steht das QCG als Förderinstrument für Betriebe – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – die ihre Mitarbeiter auf neue Anforderungen vorbereiten möchten.