Unternehmen nutzt Qualfizierungschancengesetz und begrüßt neu weitergebildete Mitarbeiter zurück im BetriebUnternehmen nutzt Qualfizierungschancengesetz und begrüßt neu weitergebildete Mitarbeiter zurück im Betrieb

Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert Weiterbildung – alle Infos und Möglichkeiten

Inhaltsverzeichnis

    Fachkräftesicherung durch das Qualifizierungschancengesetz

    Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung trat im Jahr 2019 in Kraft. Durch die Übernahme der Weiterbildungskosten und die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt profitieren neben Beschäftigten auch die Unternehmen von den staatlichen Leistungen. Die Agentur für Arbeit setzt die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik zur Weiterbildung von Beschäftigten ein – unabhängig von deren Qualifizierung, Lebensalter oder der Betriebsgröße.

    QCG: Die Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung

    Transformation, Digitalisierung, Strukturwandel und Fachkräftemangel: Die Arbeitswelt steht vor massiven Herausforderungen. In zahlreichen Branchen wird händeringend nach qualifiziertem Personal gesucht. Ziel der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung ist es daher, die Potentiale von Beschäftigten gewinnbringend zu nutzen – und die Fachkräftesicherung somit in die eigenen Hände zu nehmen. 

    NEU! Qualifizierungsgeld für Beschäftigte

    Seit April 2024 gibt es noch mehr Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Mit dem Qualifizierungsgeld unterstützt der Gesetzgeber Betriebe, in denen Beschäftigte aufgrund struktureller Veränderungen Schulungsbedarf haben. Durch die höhere Zuschüsse und vereinfachte Konditionen wird die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch einfacher.

    Welche Zielgruppen profitieren vom Qualifizierungschancengesetz?

    Unternehmen können mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes Ihre Beschäftigten zu Fachkräften weiterbilden – und diese gleichzeitig in ihrem Betrieb halten. Sie müssen sie sich weniger Gedanken darüber machen, wie sie Fachkräfte anwerben, da diese bereits für sie tätig sind. Gleichzeitig können sie Geringqualifizierte mit modularen Weiterbildungen wie der Teilqualifizierung (TQ) zu mehr Expertise verhelfen und diese auch in neuen Tätigkeitsfeldern einsetzen.

    Beschäftigte können sich dank der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetzes kostenfrei weiterbilden, während sie regulär in ihrem Job tätig sind. Sie erhalten zusätzliche Qualifikationen, mit denen sie sogar einen Berufsabschluss nachholen können. Gleichzeitig stiegern sie ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.

    Voraussetzungen für die Förderung

    Über die Zulassung und Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bundesagentur für Arbeit individuell. Es gibt jedoch einige Kriterien, die eine erfolgreiche Bezuschussung begünstigen:

    • Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme umfasst mehr als 120 Stunden je 45 Minuten Unterrichtseinheit (UE).
    • Die Berufsausbildung des Beschäftigten muss in der Regel mindestens vier Jahre zurück liegen.
    • Der Beschäftigte hat in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung an keiner geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
    • Die Inhalte der Weiterbildung müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.
    • Die Weiterbildungsmaßnahme muss nach AZAV zertifiziert sein.
    • Der Weiterbildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein.

    Wir bieten zahlreiche AZAV-zertifizierte Weiterbildungen, Teilqualifizierungen und Umschulungen an, um Ihre Beschäftigten fit für die Arbeit von morgen zu machen. Gern beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

    Aus der Praxis! So werden aus Helfenden Fachkräfte.

    Seit 2012 bietet Merkur Casino in Kooperation mit der TÜV Rheinland Akademie den Vorbereitungskurs zur Externenprüfung „Automatenfachfrau bzw. zum Automatenfachmann“ an. Im Fokus stehen Beschäftigte des Unternehmens, die noch keinen Berufsabschluss haben oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind. Die Förderung erfolgt über das Qualifizierungschancengesetz.

    Die Höhe der Zuschüsse

    Noch Fragen zum QCG?

    Sie möchten sich individuell zu Ihren Möglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz beraten lassen? Dann kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Expternen noch heute unter der Tel. 0800 1177277860 oder online.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    • Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

      Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) der Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig von deren Qualifikationen, Alter oder der Größe des Betriebs. Das Hauptziel dieser Förderung ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Fachkräfte zu erhalten, deren Jobs durch Strukturwandel, Transformation und Digitalisierung bedroht sind.

    • Was bedeutet Qualifizierungsoffensive?

      Die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit richtet sich besonders an kleinere und mittlere Betriebe. Ziel ist es, Unternehmen im Transformationsprozess zu unterstützen und Mitarbeitende auf neue Aufgaben vorzubereiten. Die Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten erfolgt über das Qualifizierungschancengesetz (QCG).

    • Wie kann eine Weiterbildung über das QCG beantragt werden?

      Als Arbeitnehmer:in benötigen Sie die Zustimmung bzw. Beteiligung Ihres Arbeitgebers, um eine abschlussorientierte Weiterbildung mit dem Qualifizierungschancengesetz zu beantragen und diese dann auch gefördert zu bekommen.

      Als Unternehmen beraten wir Sie zur Planung und Durchführung Ihrer Mitarbeiterweiterbildungen. Sie erhalten Unterstützung bei der Auswahl Ihrer Mitarbeiter:innen und der abschlussorientierten Weiterbildung, welche die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem QCG erfüllen.

      Sie treffen schließlich mit Ihren / Ihrer Mitarbeiter:in eine Vereinbarung über die Art und Dauer der Weiterbildung und beantragen die Förderung der Weiterbildungs- und Lohnkosten.

    • Wer hat Anspruch auf Förderung nach dem QCG?

      Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wird über Ihre/Ihren Arbeitgeber:in beantragt. Sie steht Arbeitnehmer:innen offen, die bisher keinen Berufsabschluss besitzen oder bereits mehr als vier Jahre als ungelernte Arbeitskraft im Unternehmen tätig sind. Außerdem können Arbeitnehmer:innen die Förderung für Anpassungsqualifizierungen nutzen, um den sich ändernden Anforderungen aufgrund des Strukturwandels und der Digitalisierung gerecht werden zu können.