Bei einer drohenden Arbeitslosigkeit fühlen sich viele Menschen mit der neuen Situation überfordert und haben unter Umständen sogar reelle Existenzängste. Doch dies muss nichts Schlimmes sein, solange Sie schnell reagieren und sich bei der Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe melden.
Sie sind aktuell in einem befristeten, bald endenden Arbeitsverhältnis, Ihnen steht die Kündigung bevor oder Sie haben selbst gekündigt? Dann fragen Sie sich sicherlich auch: „Was mache ich, wenn ich arbeitslos bin?“
Unsere Ratgeber bei Arbeitslosigkeit kann Ihnen bei den wichtigsten Fragen weiterhelfen: Nachfolgend haben beantworten wir Ihnen Fragen zur Arbeitslosmeldung, Beantragung von Arbeitslosengeld (ALG) und wie Sie wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen beziehungsweise mithilfe einer geförderten Weiterbildung oder Umschulung einen neuen Job finden können.
Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten? Dann machen Sie gerne einen Termin:
Der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend ist in Ihrer aktuellen beruflichen Situation zu finden. Diese entscheidet darüber, ob Sie sich arbeitslos oder arbeitssuchend melden müssen:
Sie müssen sich arbeitslos melden, wenn Sie sich in keinem Arbeitsverhältnis mehr befinden. Das bedeutet sobald Ihre Kündigungsfrist abgelaufen ist, Sie fristlos gekündigt wurden oder selber fristlos gekündigt haben, müssen Sie sich arbeitslos melden.
Arbeitsuchend melden Sie sich, wenn Sie sich aktuell noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, aber bereits wissen, dass dieses bald enden wird. Falls Sie beispielsweise in einem befristeten Arbeitsverhältnis sind, dann müssen Sie sich idealerweise und laut SGB III spätestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit bei Ihrer Arbeitsagentur für Arbeit oder Jobcenter melden.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, welche Regionalstelle der Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie entsprechende Dienststelle direkt auf der Internetseite der Agentur herausfinden.
Sofern Sie nicht fristlos gekündigt werden bzw. selber kündigen, sollten Sie sich drei Monate, bevor Ihr Arbeitsverhältnis zu Ende ist (Kündigungsfrist mit einbezogen), arbeitssuchend melden.
Sie können sich telefonisch unter 0800 – 455 55 00, persönlich bei Ihrer regionalen Arbeitsagentur oder online über das entsprechende Formular arbeitssuchend melden. Für die Online-Meldung ist eine kurze Registrierung auf der Internetseite der Agentur für Arbeit notwendig.
Im Anschluss werden Sie von der Bundesagentur für Arbeit bezüglich eines Beratungstermins kontaktiert. Dieses Beratungsgespräch sollten Sie unbedingt wahrnehmen, da Ihnen andernfalls Nachteile bei einer eventuellen späteren Arbeitslosmeldung (z.B. Leistungskürzungen) entstehen können.
Nachdem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, unterstützt Sie die Arbeitsagentur bei der Jobsuche. Sie haben sich dadurch noch nicht automatisch arbeitslos gemeldet.
Die Arbeitslosmeldung erfolgt am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit. Sie geht einher mit der Beantragung des Arbeitslosengeld 1 (ALG 1).
Es kann aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass Sie Ihren Job selber kündigen. Auch in diesem Fall sollten Sie sich spätestens drei Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosgengeld zu vermeiden.
Haben Sie aus wichtigen Gründen wie beispielsweise Mobbing oder verzögerte Gehaltszahlungen selber gekündigt, kann von einer Sperrzeit abgesehen werden, auch wenn Sie sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet haben.
Ja, Sie können sich ganz bequem online arbeitslos melden. Die Agentur für Arbeit bietet einen Online-Service an, der es ermöglicht, den Antrag auf Arbeitslosengeld digital einzureichen. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit, welches Sie sich einfach über das Portal „Arbeitsagentur Online“ erstellen können.
Arbeitslos melden Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit. Dort benötigen Sie für die Beantragung des Arbeitslosengeld 1 folgende Unterlagen:
Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, helfen wir Ihnen gern im Rahmen unserer Einzelcoachings weiter. Diese sind für Sie vollkommen kostenfrei und wird von der Arbeitsagentur bzw. Jobcenter über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert.
In der Zeit, in der Sie noch bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, sind Sie über Ihre Arbeitsstelle versichert. Dies gilt auch für die Zeit der Kündigungsfrist.
Da Sie sich am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit melden, sind Sie ab diesem Zeitpunkt über die Agentur für Arbeit als Träger versichert.
Im dem Moment, in dem Sie sich arbeitslos melden, erfolgt in der Regel auch die Beantragung des Arbeitslosengeldes (ALG I). Dabei gilt es zunächst festzustellen, ob Sie Anspruch darauf haben und wie hoch dieser ist. Welche Punkte Sie beachten müssen, wenn Sie das Arbeitslosengeld beantragen, haben wir in diesem Abschnitt für Sie zusammengetragen.
Beim Arbeitslosengeld wird zwischen zwei Arten unterschieden: Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2.
Arbeitslosengeld 1 (ALG I) erhalten Personen, welche erst kürzlich arbeitslos sind. Die Dauer und die Höhe dieser Leistung wird individuell berechnet und richtet sich unter anderem danach, wie lange Sie zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Das Arbeitslosengeld 2 (ALG II) ist auch unter dem umgangssprachlichen Namen Hartz IV bekannt (abgeleitet von Peter Hartz, der dieses Konzept erarbeitet hat). Diese Leistung soll eine Grundsicherung für Personen darstellen, welche gar nicht oder nur wenig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und daher keinen Anspruch auf ALG I haben.
Darüber hinaus können Sie diese Leistung als Aufstockung erhalten, wenn Ihr Gehalt für die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Weitere Informationen dafür finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre insgesamt mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Bei der Dauer der Einzahlung (12 Monate) ist es nicht relevant, ob diese am Stück oder mit Unterbrechungen erfolgt ist. Wichtig ist, dass in der Summe insgesamt 12 Monate eingezahlt worden ist.
Wie überall gibt es jedoch auch hier Ausnahmen: Sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis beispielsweise selbst gekündigt oder die Kündigung aufgrund von nicht angebrachtem Verhalten erhalten haben, müssen Sie mit einer Sperrfrist von bis zu 12 Wochen rechnen. Doch auch dann sollten Sie sich in jedem Fall bei der Bundesagentur für Arbeit melden, damit Sie direkt nach Ablauf der Sperrfrist schnell ALG I erhalten.
Sobald Sie sich arbeitslos melden und in den vergangenen zwei Jahren an mindestens 12 Monaten in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Die Höhe des ALG I sowie Dauer Ihres Anspruches darauf, wird dabei unter anderem danach berechnet, wie hoch Ihr bisheriges Einkommen gewesen ist und wie lange Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Einfluss auf den ALG I Anspruch haben auch sonstige Nebeneinkünfte, mögliche Abfindungen oder Provisionen. Privates Vermögen (z.B. Erbeinkünfte oder Schenkungen) wird hingegen nicht mit angerechnet.
Im Normalfall können Sie davon ausgehen, dass Sie ungefähr 60% Ihres bisher verdienten Nettoentgelts als Arbeitslosengeld 1 erhalten. Sind Sie verheiratet oder haben mindestens ein Kind, erhöht sich dieser Anspruch sogar auf ungefähr 67%.
Den genauen Anspruch auf ALG I im Falle Ihrer Arbeitslosigkeit können Sie unverbindlich über den Arbeitslosengeld-Online-Rechner der Bundesagentur für Arbeit berechnen.
Sie haben sich arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt. Nun gilt es, möglichst wieder auf dem Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Dabei hilft Ihnen die Agentur für Arbeit und auch die TÜV Rheinland Akademie mit verschieden Beratungs- und Coaching-Angeboten sowie Förderungen.
Nachdem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, werden Sie von der Bundesagentur für Arbeit zu einem Beratungsgespräch gebeten. In diesem werden verschiedene Informationen zu Ihrem beruflichen Werdegang, Berufsperspektiven, Jobwünschen, Stärken (sogenannte Soft Skills und Hard Skills) und Schwächen besprochen.
Es ist empfehlenswert, sich schon vor dem Gespräch Gedanken zu diesen Punkten zu machen. Mithilfe dieser persönlichen Informationen kann der Arbeitsvermittler bzw. die Arbeitsvermittlerin Ihnen dann passende Stellenangebote anbieten.
Um beruflich wieder durchstarten zu können, gibt es zudem Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungen wie z.B. den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder den Bildungsgutschein. Mit diesen können Sie sich vollkommen kostenfrei weiterbilden und sogar eine Umschulung absolvieren, um sich auf neue Anforderungen des Arbeitsmarktes optimal vorzubereiten.
Für Ihren Wunschberuf fehlen Ihnen noch Kenntnisse oder Sie möchten sich gern in einem anderen Arbeitsfeld verwirklichen? Dann nutzen Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit für eine Weiterbildung oder eine Umorientierung in Form einer umfassenden Umschulung. Diese Weiterbildungen und Umschulungen können mit einem Bildungsgutschein zu 100% gefördert werden. Dadurch entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Lassen Sie sich einfach bei der Bundesagentur für Arbeit, beim Jobcenter oder gerne auch direkt bei uns bei der TÜV Rheinland Akademie an einem unserer Bildungsstandorte in Ihrer Nähe dazu unverbindlich beraten oder stöbern Sie einfach direkt in unserer Vielzahl an geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten.
Während einer Weiterbildung oder Umschulung haben Sie grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld – egal, ob Sie ALG I oder ALG II erhalten.
Wenn Sie noch im Anspruchszeitraum des Arbeitslosengeld 1 sind, gibt es jedoch eine Besonderheit für Sie: Durch die Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung verlängert sich Ihr Leistungsanspruch auf ALG I, so dass Sie erst später das niedrigere ALG II beziehen. Wie lange Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 verlängert wird, hängt von der Dauer der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme ab.
Sie sind arbeitsssuchend und möchten mehr zu Ihren beruflichen Möglichkeiten erfahren? Dann beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch unter 0800 117727776 oder direkt mit Termin vor Ort oder online.