Qualifizierungsgeld – Mehr Geld für Weiterbildung

Qualifizierungsgeld: Neue Förderung für Weiterbildung

Am 1. April 2024 trat das Qualifizierungsgeld gemäß dem Gesetz zur Förderung von Aus- und Weiterbildung in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Entgeltersatzleistung, die von der Agentur für Arbeit geleistet wird. Die Förderung soll Beschäftigten die Teilnahme an einer Weiterbildung erleichtern und gleichzeitig die Unternehmen entlasten. Somit kann nicht nur der aktuelle Arbeitsplatz gesichert, sondern auch dem Fachkräftemangel wirkungsvoll entgegengewirkt werden.

Qualifizierungsgeld fördert die berufliche Weiterbildung.

Digitalisierung, Dekarbonisierung, Strukturwandel und Energiewende – die Arbeitswelt und dementsprechend auch Jobbeschreibungen verändern sich stetig. Beschäftigte benötigen daher neue Fachkenntnisse, um ihre Aufgaben am Arbeitsplatz auch noch morgen erfüllen zu können. Nur auf diesem Weg können Unternehmen fachlich qualifiziert bleiben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. 

Welche Weiterbildungsförderung nutzen?

Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit stehen Unternehmen verschiedene staatliche Förderinstrumente für die berufliche Weiterbildung zur Verfügung. Entdecken Sie jetzt weitere finanzielle Unterstützungen für die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten.

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld

Mit dem Qualifizierungsgeld unterstützt der Gesetzgeber vom Strukturwandel betroffene Unternehmen. Dies bedeutet, dass bei mindestens 20% der Beschäftigten ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bestehen. In kleinen und mittelständischen Unternehmen sind es 10%. Zudem muss eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag vorgelegt werden, der die Qualifizierungsbedürfnisse aufgrund von Strukturwandel, die langfristige Beschäftigungsperspektive und die Nutzung des Qualifizierungsgeldes regelt. Weitere Voraussetzungen:

  • Die berufliche Weiterbildungsmaßnahme umfasst mehr als 120 Stunden. Sie muss nicht an einem Stück durchgeführt werden, möglich sind Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitende Modelle.
  • Es werden Kenntnisse vermittelt, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
  • Die Kosten der Qualifizierung trägt der Arbeitgebende.
  • Der Weiterbildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein.

Der Arbeitgebende muss den Antrag auf Qualifizierungsgeld mindestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dies kann auch online erfolgen. 

Die Höhe des Qualifizierungsgeldes

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60% und bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67% des Nettogehalts, für die Dauer der Maßnahme. Die Höhe des Förderbetrages ist an das Kurzarbeitergeld angelehnt und wird von der Agentur für Arbeit gezahlt. Die Weiterbildungskosten trägt das Unternehmen. 

Wie sieht es eigentlich mit der Anrechnung von Nebeneinkommen während der beruflichen Weiterbildung aus? Üben Beschäftigte während des Bezugs von Qualifizierungsgeld eine Nebenbeschäftigung aus, gilt nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten ein Freibetrag von 165 Euro. 

Noch Fragen zum Qualifizierungsgeld?

Sie möchten sich individuell zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen? Dann kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Expternen noch heute unter der Tel. 0800 1177277860 oder online.

Die häufigsten Fragen zum Qualifizierungsgeld

  • Wer hat Anspruch auf das Qualifizierungsgeld?

    Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Beschäftigte, denen aufgrund des Strukturwandels der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Durch eine berufliche Weiterbildung könnten sie jedoch weiterbeschäftigt werden.

  • Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?

    Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60%, bzw. 67% für Beschäftigte mit mindestens einem Kind, des Nettoentgeltes. Dieser wird für den Zeitraum der beruflichen Weiterbildung gezahlt.

  • Welche Voraussetzungen gelten für das Qualifizierungsgeld?

    Für das Qualifizierungsgeld müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen: Bei mindestens 20% der Beschäftigten muss ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bestehen. In kleinen und mittelständischen Unternehmen sind es 10%. Zudem muss eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag vorliegen, der die Qualifizierungsbedürfnisse und die Nutzung der Förderung regelt. 
  • Wo beantragt man das Qualifizierungsgeld?

    Der Antrag auf Qualifizierungsgeld erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.