Frau erhält einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGSFrau erhält einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS

AVGS – der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 2024

Inhaltsverzeichnis

    AVGS: Für den perfekten Wiedereinstieg in den Beruf

    Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) ist ein Fördermittel für arbeitssuchende Personen, welches von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird. Er ermöglicht die kostenfreie Teilnahme an Weiterbildungen sowie Coachings (z.B. für den Job und Bewerbungen ).

    Ziel der Förderung ist die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit oder zumindest die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der AVGS kann aber auch zu einem Praktikum oder einer Probearbeit führen. Dauer und Inhalte der Förderungsmaßnahme legt die Agentur für Arbeit fest.

    Wir unterstützen Sie mit unseren individuellen AVGS-Angeboten und helfen Ihnen bei Ihrem Start in eine neue berufliche Zukunft. Nutzen Sie unsere arbeitsmarktbezogenen Coaching-Angebote, um sich auf Ihren zukünftigen Berufsalltag vorzubereiten.

    Wie erhalte ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

    Menschen bekommen ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine WeiterbildungMenschen bekommen ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Weiterbildung

    Um den Vermittlungsgutschein zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer örtlichen Agentur vorstellig werden und eine Beratung in Anspruch nehmen. Nach dem Gespräch können Sie den AVGS persönlich, aber auch schriftlich oder telefonisch beantragen. Die Berater und Beraterinnen entscheiden, ob der Gutschein genehmigt wird – in der Regel möchten Arbeitsmarktberater und -beraterinnen Ihnen aber helfen und Sie unterstützen, so dass die Entscheidung meist positiv ausfällt.

    Mit offener Kommunikation und guten Argumenten lässt sich bei dem Beratungsgespräch viel bewegen. Nach dem Erhalt des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins haben Sie die Möglichkeit, den passenden Bildungsträger selbst auszuwählen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den erhaltenen Gutschein auszufüllen und die passenden Coachings oder Qualifizierungen zu finden.

    Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet und sollte innerhalb von drei bis sechs Monaten eingelöst werden. Die genaue Zeitspanne legen Sie mit Ihrem persönlichen Berater bzw. Ihrer Beraterin fest.

    Ein Vermittlungsgutschein ist kostenlos. Während der Maßnahme können eventuelle Fahrt- oder Übernachtungskosten, Kosten für die Verpflegung und Anderweitiges mitunter erstattet werden.

    Alle Schritte noch einmal im Überblick:

    1. Schritt

    Ihr Berater bzw. Beraterin bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter stellt Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aus.

    2. Schritt

    Gemeinsam füllen wir Ihren Gutschein aus.

    3. Schritt

    Nach Einreichung Ihres Gutscheins bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter erhalten Sie die Bewilligung.

    Start

    Gemeinsame Erstellung Ihres Coaching-Plans und Beginn des Coachings

    Finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung dank Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

    Ein Mann bekommt finanzielle Unterstützung bei einer WeiterbildungEin Mann bekommt finanzielle Unterstützung bei einer Weiterbildung

    Mit dem AVGS übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für Coachings und Beratungen, wenn diese entweder für eine Heranführung an den Ausbildung- und Arbeitsmarkt, der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen oder für eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung genutzt werden. Der Gutschein weist dabei das Maßnahmeziel und die Maßnahmeinhalte, das Coaching sowie die Themen und Module auf. Förderungsberechtigte können den AVGS bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen (zertifizierten) Träger wie z.B. bei der TÜV Rheinland Akademie oder Arbeitgeber ihrer Wahl einlösen. Die folgenden Kosten können mit der Ausgabe des AVGS übernommen werden:

    • Lehrgangskosten
    • Fahrtkosten
    • Mehraufwand für Kinderbetreuung

    Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins anhand der Eignung und den persönlichen Verhältnissen der Förderberechtigten oder der örtlichen Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen.

    Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg

    Berufliche Eingliederung mit Vermittlungsgutschein

    Unsere ExpertInnen stehen Ihnen bei der Vorbereitung auf Ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und der Bewältigung der Berufsanforderungen optimal zur Seite. Dank langjähriger Erfahrungen und umfangreichen Know-hows sind wir Ihr Partner für Ihre berufliche Aktivierung sowie Eingliederung.

    Orientieren Sie sich auf dem Arbeitsmarkt

    Wir helfen Ihnen bei der Orientierung auf dem Arbeitsmarkt und unterstützen Sie bei
    Ihrer beruflichen Neuausrichtung, z.B. durch eine individuelle Analyse Ihrer beruflichen Vorerfahrungen, einem Bewerbungscoaching, der Erprobung verschiedener Berufsbereiche und weiteren für AVGS zugelassenen Weiterbildungen.

    Ihre geförderte Weiterbildung mit uns als Partner

    Wir unterstützen Sie bei Ihrem Start in eine neue berufliche Zukunft. Nutzen Sie unseren Service aus einer Hand – von der Beratung bis zu Förderungen für die Aktivierung und Orientierung von Arbeitssuchenden.

    • Unsere Angebote sind auf das Beratungskonzept der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt.
    • Im Einzel- oder Gruppencoachings vermitteln wir Ihnen die nötigen beruflichen Kenntnisse.
    • Wir geben Ihnen die Starthilfe die Sie benötigen um auch schwierige Lebenslagen zu meistern.
    • Wir informieren Sie kostenlos und gehen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein.

    Mit der Nutzung des AVGS steht Ihnen eine Reihe individueller Angebote zur Verfügung, die Sie dabei unterstützen, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Bei uns finden Sie dazu die passenden Angebote zu Themen wie Qualifizierung, Bewerbung, Starthilfe – vom individuellen Coaching und der Orientierung am Arbeitsmarkt bis zur Erprobung verschiedener Berufsbereiche – wir finden für Sie das passende Angebot. Informieren Sie sich noch heute einfach und unverbindlich bei uns.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    • Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

      Der AVGS ist eine Fördermöglichkeit Ihres Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit. Damit bekommen Sie Leistungen gefördert, die Ihnen bei der (Wieder-)Eingliederung in die Arbeitswelt helfen.
    • Wer hat Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

      Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) werden Ausbildungssuchende, Arbeitssuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und Arbeitslose von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind auch Hochschulabsolvent:innen, Berufsrückkehrer.innen, Selbstständige und Arbeitnehmer:innen, die in Transfergesellschaften betreut werden. Die ausgesuchten Maßnahmen unterstützen Ihre berufliche Eingliederung.

      Dabei beachtet die Agentur für Arbeit Ihre Eignung, die persönlichen Verhältnisse und die örtliche Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen. Im Förderumfang sind zudem Lehrgangs- und Fahrtkosten sowie der Mehraufwand für die Kinderbetreuung enthalten.

    • Wo kann ich einen AVGS beantragen?

      Melden Sie sich dafür bei der Bundesagentur für Arbeit in Ihrem Ort. Es ist nicht möglich, die Agentur einer anderen Stadt zu wählen. Am Telefon oder direkt vor Ort vereinbaren Sie in der Regel einen Termin für ein Gespräch. In diesem Gespräch einigen Sie sich mit Ihrem Berater bzw. Beraterin auf eine Weiterbildungsmöglichkeit in Form einer zertifizierten Maßnahme und besprechen alle weiteren Details, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind, darunter die zeitliche Frist oder eventuelle regionale Bestimmungen des Vermittlungsgutscheins.
    • Wie viel kostet ein AVGS-Kurs?

      Die Kosten für die Teilnahme an Angeboten trägt die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
    • Wie kann der AVGS eingelöst werden?

      Erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Einlösung direkt bei der Bundesagentur für Arbeit oder nutzen Sie die hier angegebenen Kontaktinformationen, um Hilfe zu erhalten. Da es sich um zertifizierte Maßnahmen bestimmter Anbieter handeln muss, kommen nicht alle Weiterbildungen in Frage. Auf dieser Webseite finden Sie viele geeignete Maßnahmen, für die Sie den AVGS einlösen können. Ihnen stehen viele unterschiedliche Kurse offen, die zum Beispiel Bewerbungscoachings, Online-Bewerbungen, Berufskundeschulungen bzw. Berufskundetrainings, Job-Coachings oder auch PC-Schulungen zum Thema haben können.
    • Kann der AVGS zeitlich befristet sein?

      Ja, der Gutschein unterliegt in der Regel immer einer zeitlichen Befristung. Diese sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Beraterin ab – sie liegt zumeist zwischen drei und sechs Monaten. Entscheidend ist das Ermessen der Berater und Beraterinnen, die aber kaum ohne Rücksprache mit Ihnen einen beliebigen Zeitraum festlegen werden. Es gilt zudem: Die Befristung darf nicht an einem Samstag, Sonntag, Feiertag oder am letzten Tag eines Monats enden. Auch darf die Frist den Zeitraum, in dem Sie Arbeitslosengeld erhalten, nicht überschreiten.
    • Kann der AVGS regional eingeschränkt sein?

      Eine regionale Beschränkung ist möglich und wahrscheinlich. In der Regel ist das Geld auch in der Bundesagentur für Arbeit knapp, sodass weite Reisen selten übernommen werden können oder sollen. Auch aus Zeitgründen ist es sinnvoller, Maßnahmen in Ihrer Nähe wahrzunehmen. Spätestens nach dem Gespräch erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Beraterin alle wichtigen Informationen als Schriftblatt mit dem Titel „Hinweise zum AVGS“.
    • Welche Möglichkeiten bestehen, falls kein Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht?

      Haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf einen AVGS, bedeutet es nicht, dass die Gewährung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Auch Hochschulabsolvent:innen, Berufsrückkehrer:innen, Selbstständige und Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen AVGS beantragen. Es liegt stets im Ermessensspielraum der Agentur, sodass eine Erforderlichkeit der Maßnahme, gute Argumente und stichhaltige Begründungen helfen. Darüber hinaus gibt es natürlich auch zahlreiche Alternativen zum AVGS, wie etwa berufliche Fortbildungen,Umschulungen oder Teilqualifizierungen.
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