Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) ist ein Fördermittel für arbeitssuchende Personen, welches von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird. Er ermöglicht die kostenfreie Teilnahme an Weiterbildungen sowie Coachings (z.B. für den Job und Bewerbungen ).
Ziel der Förderung ist die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit oder zumindest die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der AVGS kann aber auch zu einem Praktikum oder einer Probearbeit führen. Dauer und Inhalte der Förderungsmaßnahme legt die Agentur für Arbeit fest.
Wir unterstützen Sie mit unseren individuellen AVGS-Angeboten und helfen Ihnen bei Ihrem Start in eine neue berufliche Zukunft. Nutzen Sie unsere arbeitsmarktbezogenen Coaching-Angebote, um sich auf Ihren zukünftigen Berufsalltag vorzubereiten.
Um den Vermittlungsgutschein zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer örtlichen Agentur vorstellig werden und eine Beratung in Anspruch nehmen. Nach dem Gespräch können Sie den AVGS persönlich, aber auch schriftlich oder telefonisch beantragen. Die Berater und Beraterinnen entscheiden, ob der Gutschein genehmigt wird – in der Regel möchten Arbeitsmarktberater und -beraterinnen Ihnen aber helfen und Sie unterstützen, so dass die Entscheidung meist positiv ausfällt.
Mit offener Kommunikation und guten Argumenten lässt sich bei dem Beratungsgespräch viel bewegen. Nach dem Erhalt des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins haben Sie die Möglichkeit, den passenden Bildungsträger selbst auszuwählen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den erhaltenen Gutschein auszufüllen und die passenden Coachings oder Qualifizierungen zu finden.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet und sollte innerhalb von drei bis sechs Monaten eingelöst werden. Die genaue Zeitspanne legen Sie mit Ihrem persönlichen Berater bzw. Ihrer Beraterin fest.
Ein Vermittlungsgutschein ist kostenlos. Während der Maßnahme können eventuelle Fahrt- oder Übernachtungskosten, Kosten für die Verpflegung und Anderweitiges mitunter erstattet werden.
Alle Schritte noch einmal im Überblick:
Ihr Berater bzw. Beraterin bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter stellt Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aus.
Gemeinsam füllen wir Ihren Gutschein aus.
Nach Einreichung Ihres Gutscheins bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter erhalten Sie die Bewilligung.
Gemeinsame Erstellung Ihres Coaching-Plans und Beginn des Coachings
Mit dem AVGS übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für Coachings und Beratungen, wenn diese entweder für eine Heranführung an den Ausbildung- und Arbeitsmarkt, der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen oder für eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung genutzt werden. Der Gutschein weist dabei das Maßnahmeziel und die Maßnahmeinhalte, das Coaching sowie die Themen und Module auf. Förderungsberechtigte können den AVGS bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen (zertifizierten) Träger wie z.B. bei der TÜV Rheinland Akademie oder Arbeitgeber ihrer Wahl einlösen. Die folgenden Kosten können mit der Ausgabe des AVGS übernommen werden:
Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins anhand der Eignung und den persönlichen Verhältnissen der Förderberechtigten oder der örtlichen Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen.
Unsere ExpertInnen stehen Ihnen bei der Vorbereitung auf Ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und der Bewältigung der Berufsanforderungen optimal zur Seite. Dank langjähriger Erfahrungen und umfangreichen Know-hows sind wir Ihr Partner für Ihre berufliche Aktivierung sowie Eingliederung.
Wir helfen Ihnen bei der Orientierung auf dem Arbeitsmarkt und unterstützen Sie bei
Ihrer beruflichen Neuausrichtung, z.B. durch eine individuelle Analyse Ihrer beruflichen Vorerfahrungen, einem Bewerbungscoaching, der Erprobung verschiedener Berufsbereiche und weiteren für AVGS zugelassenen Weiterbildungen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Start in eine neue berufliche Zukunft. Nutzen Sie unseren Service aus einer Hand – von der Beratung bis zu Förderungen für die Aktivierung und Orientierung von Arbeitssuchenden.
Mit der Nutzung des AVGS steht Ihnen eine Reihe individueller Angebote zur Verfügung, die Sie dabei unterstützen, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Bei uns finden Sie dazu die passenden Angebote zu Themen wie Qualifizierung, Bewerbung, Starthilfe – vom individuellen Coaching und der Orientierung am Arbeitsmarkt bis zur Erprobung verschiedener Berufsbereiche – wir finden für Sie das passende Angebot. Informieren Sie sich noch heute einfach und unverbindlich bei uns.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) werden Ausbildungssuchende, Arbeitssuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und Arbeitslose von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind auch Hochschulabsolvent:innen, Berufsrückkehrer.innen, Selbstständige und Arbeitnehmer:innen, die in Transfergesellschaften betreut werden. Die ausgesuchten Maßnahmen unterstützen Ihre berufliche Eingliederung.
Dabei beachtet die Agentur für Arbeit Ihre Eignung, die persönlichen Verhältnisse und die örtliche Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen. Im Förderumfang sind zudem Lehrgangs- und Fahrtkosten sowie der Mehraufwand für die Kinderbetreuung enthalten.
Kontaktieren Sie uns jetzt direkt unverbindlich und wir beraten Sie kostenfrei zu AVGS. Telefonisch unter 0800 117727771 oder direkt mit Termin vor Ort oder online.