AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen  für Arbeitsmarktdienstleistungen

Anbieter:

TÜV Rheinland Akademie GmbH
Alboinstraße 56
12103 Berlin
(Im Folgenden: „Veranstalter“)

Amtsgericht Berlin, HRB 33259
USt-IdNr. DE 811294742
Geschäftsführung: Uwe Hensel, Andreas Ollhoff

Kontakt
Kundenservice: 0800 848 4006
Fax: 0221 806 1918
E-Mail: servicecenter@de.tuv.com

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Arbeitsmarkt-Dienstleistungen wie Bildungsmaßnahmen, Beratung, Coaching – im Weiteren als „Dienstleistung“ bezeichnet – der TÜV Rheinland Akademie GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

 

2. Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter bestätigt wird (einschließlich einer Bestätigung auf elektronischem Wege).

 

3. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Dienstleistungen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die persönliche und fachliche Eignung verfügt.

(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, die persönliche und fachliche Eignung zu überprüfen. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.

(3) Mit Unterschrift unter dem Beratungsprotokoll (Beratungsgespräch) bestätigt der Interessent, dass er Information zu den Maßnahmeinhalten und dem Maßnahmeabschluss erhalten hat sowie über die Zugangsvoraussetzungen aufgeklärt wurde und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

 

4. Durchführung

(1) Die Dienstleistungen des Veranstalters werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.

(2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.

 

5. Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Dienstleistung teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung entgegenstehen könnte.

(2) Der Teilnehmer ist zur Auskunft über seinen Eingliederungserfolg auch nach Abschluss der Teilnahme an einer Dienstleistung des Veranstalters verpflichtet.

 

6. Urheberrechte

(1) Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

 

7. Rücktritt und Kündigung

(1) Der Teilnehmer kann bis zum Zeitpunkt des Beginns der Dienstleistung ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme zurücktreten.

(2) Bei Dienstleistungen mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Dienstleistung. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

(3) Dienstleistungen mit einer Dauer von über 12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit.

(4) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Dienstleistung durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Dienstleistung, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug, Widerruf oder Wegfall gewährter Fördermittel durch den Kostenträger oder Fördermittelgeber.

(6) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Teilnehmer gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die Aufnahme einer Arbeit, die Einstellung oder Nichtgewährung einer ursprünglich beabsichtigten Finanzierung durch einen Kostenträger, die Nichterfüllung erforderlicher Zulassungsvoraussetzungen sowie eine lang anhaltende Krankheit und schwerwiegende soziale Probleme, die die weitere Inanspruchnahme der Dienstleistung unmöglich machen.

(7) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung.

(8) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

(9) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer bzw. der Kostenträger zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart.

 

8. Zahlungsbedingungen und Vergütung

(1) Werden die Kosten für die Dienstleistung über einen Kostenträger finanziert, so erfolgt die Verrechnung zwischen dem Anbieter und dem Kostenträger direkt.

In allen anderen Fällen gilt:

(2) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.

(3) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

(4) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Ist der Teilnehmer mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.

 

9. Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.

(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.

 

10. Datenschutz

(1) Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke.

(2) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters postalisch an TÜV Rheinland Akademie GmbH, Adressteam, Am Grauen Stein, 51105 Köln oder per E-Mail an ta-adressen@de.tuv.com widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFSFORMULAR (ENDVERBRAUCHER).

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: eWiderruf@de.tuv.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • An TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: eWiderruf@de.tuv.com
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  •  Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  •  Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 Ende der Widerrufsbelehrung.

Streitschlichtung

Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/