Unterschied regionaler Jobcenter und Agentur für Arbeit
Der Unterschied zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter ist dabei oftmals unklar, liegt jedoch einfach ausgedrückt in den unterschiedlichen Zuständigkeiten:
Die Regionalen Arbeitsagenturen erhalten ihren Auftrag direkt von der Bundesagentur für Arbeit. Sie sind neben der Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen, der Berufsberatung und Arbeitsmarkforschung- sowie Beobachtung auch für die Arbeitslosenversicherung und das daraus resultierende Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) zuständig.
Die Jobcenter sind hingegen eine Arbeitsgemeinschaft aus der Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Kommune (Stadt oder Gemeinde). Sie kümmern sich um die Bearbeitung der Hartz IV Angelegenheiten, da diese nicht nur den Regelsatz des ALG II betreffen, sondern ebenfalls regionale verwaltete Kosten für die Unterkunft.