
Geförderte Weiterbildung
Sie können eine Weiterbildung absolvieren, die Ihnen bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt nachhaltig hilft. Diese wird mit bis zu 100% gefördert.
Das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Bürgergeld ersetzt seit dem 1. Januar 2023 Hartz 4 als Grundsicherungsleistung an erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es ist die größte Sozialreform seit Jahren. Mit dem neuen Bürgergeld werden Weiterbildungsmöglichkeiten von Arbeitssuchenden, bei denen das Arbeitslosengeld 1 (ALG I) ausläuft, und Hilfsbedürftigen erheblich stärker von der Agentur für Arbeit gefördert als zuvor. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Bürgergeld-Infos vor und unterstützen Sie bei Ihren geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten mit unserer kostenfreien Bildungsberatung.
Mit der Agenda 2010 des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder wurde zugleich das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz 4) eingeführt, um Massenarbeitslosigkeit, Wirtschaftsstillstand und Sozialausgaben entgegen zu wirken. Hartz 4 wird auch oft als Arbeitslosengeld II bezeichnet und regelte seitdem die finanziellen Ansprüche von Menschen, die längere Zeit arbeitslos gewesen sind. Arbeitssuchende sollten bei Hartz 4 in erster Linie möglichst schnell in eine neue Arbeit vermittelt werden und konnten sanktioniert werden, wenn sie sich nicht an Absprachen mit der Arbeitsagentur hielten.
Das neu eingeführte Bürgergeld schafft einen Teil dieser Schwachstellen von Hartz 4 ab. Es soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und dabei die Würde eines jeden Einzelnen achten. Unter anderem werden die Regelsätze der Grundsicherung erhöht und einer nachhaltigen Weiterbildung Vorrang vor der Arbeitsvermittlung gegeben, wenn dadurch die Chancen auf einen dauerhaften Job erhöht werden. Anstatt gegeneinander zu arbeiten, sollen Vertrauen und Kooperation zwischen Arbeitssuchenden und den Jobcentern ausgebaut werden.
Bisher gab es bei Hartz 4 den Vermittlungsvorrang: Als Arbeitssuchende:r mussten Sie fast jede Art von Arbeit annehmen, egal wie sicher oder zukunftsfähig diese gewesen ist. Dies galt unabhängig davon, ob es sinnvoller gewesen wäre, sich stattdessen weiterzubilden. Dieser Mechanismus wird mit dem Bürgergeld nun abgeschafft. Ziel ist es, dass sich Bürgergeldbeziehende qualifizieren und idealerweise einen Berufsabschluss erreichen. Mit einer geförderten Weiterbildung sollen Sie befähigt werden, nicht einfach und schnell irgendeinen Job, sondern mit entsprechender Vorbildung einen dauerhaften Job zu erhalten.
Zudem haben Sie die Möglichkeit eine geförderte Umschulung über einen Zeitraum von drei Jahren zu absolvieren. So wechseln Sie in einen vollständig anderen Berufszweig. Weiterhin gibt es abschlussbezogene Prämien, die Sie nach einer erfolgreich beendeten Weiterbildung oder Umschulung erhalten. Vereinbaren Sie gerne direkt einen kostenfreien Beratungstermin mit uns.
Das Bürgergeld eröffnet Ihnen eine Vielzahl an neuen, geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten und ausreichend Zeit, um diese erfolgreich und nachhaltig abschließen zu können.
Zusätzlich zum Fokus auf Ihre individuell geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten wurden weitere Maßnahmen im Rahmen des Bürgergeldes beschlossen. Die wichtigsten Änderungen von Hartz 4 zum neuen Bürgergeld sind:
Die Regelsätze werden erhöht. So erhält beispielsweise ein alleinstehender Erwachsener ab dem 01.01.2024 anstatt 502 Euro monatlich nun 563 Euro, und damit 61 Euro mehr als zuvor.
Neu ist auch, dass im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges die Kosten für Ihre Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen werden.
Ihr angespartes Vermögen hat im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges keinerlei Auswirkungen auf die Leistungen, die Sie erhalten. Insgesamt sind 40.000 Euro geschützt. Für jede weitere Person kommen 15.000 Euro hinzu. Sie können dieses behalten und dennoch alle Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Zukünftig schließen Sie mit den Jobcentern einen Kooperationsplan, bei dem Sie sich auf grundlegende Abläufe einigen. Entgegen anfänglicher Aussagen gibt es auch beim Bürgergeld weiterhin die Möglichkeit der Leistungsminderung, wenn sich nicht an die Absprachen gehalten wird. Dies wird jedoch in einer anderen Form durchgeführt als es bei Hartz 4 der Fall war. Bei Meldeverletzungen liegt die Minderung bei 10%, bei anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10% für einen Monat, 20% für 2 Monate beim wiederholten Verstoß, 30% für 30 Monate bei einem weiteren Verstoß.
Sie haben weitere Fragen oder wünschen sich professionelle Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung einer Weiterbildung während des Bürgergeldbezuges? Vereinbaren Sie einfach direkt einen kostenfreien Beratungstermin mit uns und wir helfen Ihnen gerne weiter!
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