Immer wieder gibt es Phasen der wirtschaftlichen Unsicherheit, globale Krisen oder fehlende Auftragseingänge in Unternehmen. Damit Ihr Arbeitgeber Sie deshalb nicht sofort in die Arbeitslosigkeit entlassen muss, hat die Bundesregierung das Arbeitsmarktinstrument der Kurzarbeit eingeführt. Auf diese Weise behalten Sie Ihren Job, erhalten Kurzarbeitergeld und können sich in der frei gewordene Zeit beruflich weiterzubilden. Es handelt sich dabei als um Fachkräftesicherung statt Entlassung. Sollten Sie zum ersten Mal in diese Situation geraten, ist es vollkommen normal, dass Sie sich Sorgen machen.
Unser Ratgeber bei Kurzarbeit gibt Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema und zeigt Ihnen die beruflichen Chancen für eine geförderte Weiterbildung oder eine geförderte Umschulung auf.
Für viele betroffene Arbeitnehmer ist zunächst nicht klar, was sie in der Kurzarbeit erwartet und welche Konsequenzen diese für sie persönlich hat. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Phasen auf und beantworten Ihre Fragen zu jeder Phase detailliert.
Die Einführung der Kurzarbeit klingt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst wie ein Schock. Letztendlich hilft sie aber Unternehmen und ihren Angestellten dabei eine schwierige (Wirtschafts-)Lage so sozial und transparent wie möglich für alle Beteiligten abzufangen. Nachfolgende beantworten wir häufige Fragen dazu, wie Kurzarbeit zustande kommt und ob bzw. wie diese verlängert werden kann.
In der Vereinbarung wird der Beginn und das Ende der Kurzarbeit mit Datumsangaben vermerkt sowie die reduzierte Arbeitszeit pro Woche und der prozentuale Lohnanteil, den Sie erhalten. Bei größeren Unternehmen wird zudem der Betriebsbereich und Personenkreis genannt, für den die Vereinbarung gelten soll. Als Arbeitnehmer:in erhalten Sie eine Kopie der Vereinbarung für Ihre Unterlagen.
Eine Vorlage für die Vereinbarung zur Kurzarbeit können Sie als Arbeitgeber:in unter anderem bei der Handwerkskammer Schwaben als PDF-Datei herunterladen.Die Kurzarbeit wird vom Unternehmen direkt bei der Agentur für Arbeit angemeldet. Ihr Arbeitgeber berechnet das Kurzarbeitergeld, setzt die Vereinbarung auf und informiert Sie als Arbeitnehmer:in über das weitere Vorgehen.
Sie müssen dafür nichts machen, außer der Vereinbarung zur Kurzarbeit mit Ihrem Unternehmen zuzustimmen. Natürlich können Sie aber die Zeit direkt nutzen, um sich bei der TÜV Rheinland Akademie für einen kostenfreien Termin zur Bildungsberatung anzumelden. Dann klären wir Sie umfangreich über Ihre beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten auf und Sie nutzen die Zeit der Kurzarbeit für Ihre persönliche Fortbildung bestmöglich aus.
Grundsätzlich besteht während der Kurzarbeit weiterhin Urlaubsanspruch und Sie nehmen Ihre Urlaubstage wie gewohnt. Das Urlaubsentgelt richtet sich dabei nach dem ungekürzten Gehalt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn.
Sollten Sie noch Urlaubstage aus dem Vorjahr übrig haben, müssen diese jedoch vor Beginn der Kurzarbeit genommen werden.
Nicht eindeutig ist momentan, ob im Falle von Kurzarbeit der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt werden darf. Laut einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichthofs von 2012 würde eine Kürzung zunächst nicht europäischem Recht widersprechen. Das heißt aber noch lange nicht, dass dies auch in Ihrem Betrieb so umgesetzt werden würde.Wenn in einem Betrieb Kurzarbeit eingeführt wird, erhalten Sie als Arbeitnehmer:in ein sogenanntes Kurzarbeitergeld für die Zeit, die Sie währenddessen weniger arbeiten. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes berechnet sich dabei anhand verschiedener Faktoren wie dem regulären Bruttolohn und dem reduzierten Bruttolohn.
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich aus Ihrem Nettogehalt, welches Sie normalerweise ausbezahlt bekommen. Sie erhalten davon 60 Prozent für die Zeiten, die Sie während der Kurzarbeit weniger arbeiten. Lebt in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind erhöht sich der Prozentsatz auf 67 Prozent.
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit gibt es zudem einen Kurzarbeitergeld-Rechner, mit dem Sie die voraussichtliche Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes berechnen können.Ab dem vierten Bezugsmonat erhöht sich der Prozentsatz auf 70 Prozent bzw. mit Kind auf 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat erhöht sich dies auf 80 Prozent bzw. mit Kind auf 87 Prozent.
Damit Sie von diesen Erhöhungen profitieren, müssen Sie jedoch besonders stark vom Arbeitsausfall betroffen sein.Oft begeben sich Unternehmen in die Kurzarbeit, weil die Nachfrage zu ihrem Produkt oder ihrer Dienstleistung aufgrund des Strukturwandels oder einer Krise gesunken ist. Dies bedeutet auch, dass eine Veränderung an der Unternehmensausrichtung sinnvoll sein kann. Es werden also neues Fachwissen und Qualifizierungen benötigt. Nutzen Sie daher die frei gewordene Zeit für eine Weiterbildung oder Umschulung während Ihrer Kurzarbeit. Sie profitieren in jedem Fall davon, weil Sie so Ihren Wert steigern.
Weiterbildungen während der Kurzarbeit können umfangreich bis zu 100 Prozent von Arbeitsagentur und Jobcenter gefördert werden. Dafür wurden mit dem Qualifizierungschancengesetz neue Möglichkeiten für die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten geschaffen.
Je nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person des Arbeitnehmers werden die Lehrgangskosten zum Teil oder auch voll mittels Bildungsgutscheinen von der Agentur für Arbeit erstattet. Gegebenenfalls wird noch ein Zuschuss zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten gezahlt. Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung sind:
Die TÜV Rheinland Akademie hat verschiedenste geförderte Weiterbildungsmöglichkeiten unter anderem in diesen Berufsfeldern:
Einen Überblick zu unseren Bildungsangeboten sortiert finden Sie in unserer thematischen Weiterbildungsübersicht. Gerne beraten wir Sie umfassend zu Ihren individuellen Möglichkeiten!
Das Thema Kurzarbeit ist sehr umfangreich. Weitere Informationen gibt es unter anderem bei der Agentur für Arbeit, als nachfolgender PDF-Download. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihre Kurzarbeit für eine Weiterbildung oder Umschulung zur Qualifizierung nutzen können, sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie gerne unverbindlich individuell zu Ihrer persönlichen Situation!
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