Im Bildungsbereich gibt es verschiedene Förderungen. Ob für Arbeitsuchende, Eltern nach der Elternzeit oder Unternehmenslösungen – es gibt viele zugeschnittene Förderprogramme. Eines davon ist KOMPASS. Mit KOMPASS unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Solo-Selbstständige dabei sich für ihr Geschäftsmodell zu qualifizieren und somit ihre Beschäftigung zu sichern und zu verbessern. Mit einem finanziellen Zuschuss können sie hochwertige Weiterbildungen und Qualifizierungen absolvieren und ihr Geschäftsmodell oder ihre Fähigkeiten z.B. in Betriebswirtschaft oder digitale Kenntnisse verbessern.
Aufgrund einer sehr hohen Nachfrage können die KOMPASS-Anlaufstellen im Zeitraum vom 1. März bis zunächst 3. Mai 2026 vorübergehend keine neuen Erstberatungen anbieten. Beratungsprozesse, bei denen bereits ein Erstgespräch stattgefunden hat, werden fortgeführt und abgeschlossen.
Die Förderung KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Es unterstützt Solo-Selbstständige finanziell dabei sich für ihre Selbstständigkeit weiterzubilden und besser zu qualifizieren. Der Zuschuss zur Weiterbildung kann dabei bis zu 4.500 € hoch sein und ist einmal innerhalb von 12 Monaten möglich. Für die Förderung muss ein Antrag auf Rückerstattung an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) gestellt werden.
KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland. Sie müssen seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sein und dürfen maximal einen Mitarbeitenden in Vollzeit beschäftigen. Dabei muss ihre Selbstständigkeit muss ihr Haupterwerb sein.
Um bis zum erfolgreichen Förderantrag zu kommen, müssen Sie einige Punkte beachten. Wir erklären Ihnen alles Schritt für Schritt.
Bevor Sie die Förderung beantragen können, müssen sich ein Erstgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle vereinbaren. Hier prüfen Sie gemeinsam mit der Anlaufstelle, ob die Fördervoraussetzungen für KOMPASS gegeben sind und welche Qualifizierung am besten zu Ihnen passt. Das Gespräch kann persönlich oder virtuell geführt werden und es können Folgegespräche stattfinden.
Ihre Unterlagen werden nun geprüft und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Qualifizierungsscheck für Ihre Weiterbildung oder Qualifizierung ausgestellt.
Sie nehmen innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausstellen des Qualifizierungsschecks der abgesprochenen Weiterbildung teil und schließen den Kurs mit einem Zertifikat oder einer Teilnahmebescheinigung ab.
Um den Antrag zu stellen, reichen Sie selbst einen Antrag bei der DRV KBS über digitalen Förderportal Z-EU-S ein. Damit beantragen Sie die anteilige Rückerstattung bis zu 4.500€ für Ihre Weiterbildung. Nachdem der Antrag geprüft wurde, werden die jeweiligen Kostenanteile erstattet.
Durch den Zuschuss des Förderprogrammes KOMASS können bis zu 90% der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 € (ohne Mehrwertsteuer) erstattet werden. Der Zuschuss durch die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden und wird in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Das bedeutet, dass nur Anteile der Weiterbildungskosten übernommen werden. Nebenkosten, wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Prüfgebühren werde nicht übernommen.
Für die Förderung von KOMPASS müssen die Weiterbildungen und Qualifizierungen einige Kriterien erfüllen. Dazu gehören:
Durch KOMPASS können bis zu 90% der Qualifizierung und maximal 5.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Förderung genutzt werden. Zusätzliche Kosten, wie Fahrtkosten, Prüfungsgebühren oder Übernachtungskosten gehören nicht dazu.
Kontaktieren Sie uns jetzt direkt unverbindlich und wir beraten Sie kostenfrei zur Förderung KOMPASS für Solo-Selbstständige. Telefonisch unter 0800 117727783 oder direkt mit Termin vor Ort oder online.

