
Teilqualifikation Fachkraft Küche (IHK)
- Präsenz
- Jederzeit verfügbar
- IHK Zertifikat
-
Bildungsgutschein
- länger als 1 Jahr
Schritt für Schritt zum IHK-Berufsabschluss: Küchenpraxis von den Grundlagen bis zum Einsatz am Herd
Die Arbeit in der Küche ist abwechslungsreich, praxisnah und bietet vielfältige Einstiegsmöglichkeiten – ob in Restaurants, Hotels, Kantinen oder der Gemeinschaftsverpflegung. Fachkräfte für die Küche sorgen dafür, dass Abläufe reibungslos funktionieren, Speisen fachgerecht vorbereitet werden und Gäste zufrieden sind. Sie arbeiten im Team, unterstützen bei der Zubereitung von Gerichten und tragen dazu bei, dass Qualität und Hygiene jederzeit gewährleistet sind.
Die Teilqualifizierungen zur Fachkraft Küche (IHK) bieten Ihnen die Möglichkeit, diesen Beruf Schritt für Schritt zu erlernen – auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die Qualifizierung ist modular aufgebaut und führt Sie systematisch an alle wichtigen Aufgabenbereiche in Küche und Service heran. Dabei erwerben Sie praxisnahe Kompetenzen, die Sie direkt im Arbeitsalltag einsetzen können. Die einzelnen Teilqualifizierungen bauen inhaltlich aufeinander auf und vermitteln Ihnen alle grundlegenden Fertigkeiten: vom Umgang mit Gästen und Teammitgliedern über die Warenannahme und Lagerung bis hin zur Zubereitung unterschiedlicher Speisen. Sie lernen, Arbeitsabläufe zu planen, Küchengeräte sicher einzusetzen und einfache Gerichte selbstständig zuzubereiten. Schritt für Schritt erweitern Sie Ihr Können – von ersten Serviceaufgaben über pflanzliche Speisen und Beilagen bis hin zu einfachen Fleisch- und Fischgerichten.
Ein besonderer Fokus liegt auf der praktischen Anwendung: Nach jedem Baustein absolvieren Sie eine verpflichtende betriebliche Erprobung, in der Sie Ihre Kenntnisse direkt in einem gastronomischen Betrieb einsetzen. So sammeln Sie wertvolle Praxiserfahrung, gewinnen Sicherheit im Umgang mit typischen Arbeitsabläufen und erhöhen Ihre Chancen auf eine Beschäftigung.
Mit dem erfolgreichen Abschluss aller Teilqualifizierungen schaffen Sie die Grundlage für die Teilnahme an der IHK-Externenprüfung und kommen Ihrem Berufsabschluss einen entscheidenden Schritt näher. Gleichzeitig verbessern Sie bereits während der Qualifizierung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt – denn gut qualifizierte Mitarbeitende in der Küche werden in vielen Bereichen dringend gesucht.
Nutzen Sie diese Chance für Ihren beruflichen Neustart oder Ihre Weiterentwicklung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin und starten Sie Ihren Weg in die Gastronomie – wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt.
Zielgruppe
Die Teilqualifikation Fachkraft Küche (IHK) richtet sich an Personen ohne abgeschlossene bzw. mit nicht mehr nachgefragter Berufsausbildung, die schrittweise einen anerkannten Berufsabschluss erreichen möchten. Die Teilqualifizierungen eignen sich außerdem hervorragend für Arbeitnehmende, deren Qualifizierung über das QCG förderfähig ist und die sich fachlich – bis zum genannten Berufsabschluss – weiterentwickeln möchten.
Was verdient eine Fachkraft Küche?
Das Gehalt einer Fachkraft Küche hängt von Berufserfahrung, Einsatzbereich und Region ab. In der Regel liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 2.000 bis 2.400 Euro brutto im Monat. Mit zunehmender Erfahrung oder Spezialisierung kann das Einkommen auf etwa 2.500 bis 3.000 Euro steigen. In größeren Betrieben, Hotels oder der Systemgastronomie bestehen zusätzlich Entwicklungsmöglichkeiten, die sich positiv auf das Gehalt auswirken können.
Zugangsvoraussetzungen
- Interesse an einer Tätigkeit in der Hotellerie/Gastronomie
- Grundlegende gesundheitliche Eignung, i.d.R. durch den Bedarfsträger geprüft (Lebensmittelunverträglichkeiten/Allergien mit Bezug zur Tätigkeit, wie z.B. gegen Mehlstaub, auf Reinigungsmittel usw. sollten nicht vorhanden sein. Ebenso erweisen sich andere Erkrankungen regelmäßig als hinderlich, wie z.B. Neurodermitis oder Süchte)
- Ausreichend Deutschkenntnisse, um dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können
- Bei Einstieg in höhere TQ sind die fachlichen Zugangsvoraussetzungen vorab zu prüfen (i.d.R. erfolgreicher Abschluss der vorangegangenen TQ‘s des Zielberufs oder entsprechende nachweisbare Berufserfahrung)
- Gemäß den §§ 42 und 43 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten ist beim Umgang mit Lebensmitteln eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
- Mindestalter 25 Jahre
Lernziele
Im Rahmen der Teilqualifizierungen zur Fachkraft Küche erwerben Sie praxisnahe Kenntnisse und Fertigkeiten für den professionellen Einsatz in Küche und Service. Ziel ist es, Sie Schritt für Schritt auf typische Arbeitsabläufe in gastronomischen Betrieben vorzubereiten und Ihnen eine sichere Grundlage für Ihre berufliche Zukunft zu vermitteln.
Im Verlauf der Qualifizierung lernen Sie,
- mit Gästen und Teammitgliedern serviceorientiert zu kommunizieren
- Waren fachgerecht anzunehmen, zu lagern und Bestände zu kontrollieren
- Arbeitsplätze vorzubereiten und Arbeitsabläufe strukturiert zu planen
- grundlegende Arbeitstechniken in der Küche sicher anzuwenden
- einfache Speisen wie Salate, Suppen, Beilagen sowie Fleisch- und Fischgerichte zuzubereiten
- Speisen anzurichten und optisch ansprechend zu präsentieren
- Geräte, Maschinen und Arbeitsmittel fachgerecht einzusetzen
- Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards einzuhalten
Durch die betrieblichen Erprobungen wenden Sie Ihre Kenntnisse direkt in der Praxis an und entwickeln Sicherheit im realen Arbeitsumfeld.
Perspektive nach der Weiterbildung
Nach Abschluss der Teilqualifizierungen stehen Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung offen. Sie können in Restaurants, Hotels, Kantinen, Cateringunternehmen oder in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen tätig werden.
Zu Ihren Aufgaben gehören die Unterstützung bei der Speisenzubereitung, die Vorbereitung von Arbeitsabläufen, die Warenannahme und Lagerung sowie die Einhaltung von Hygiene- und Qualitätsstandards. Durch Ihre praxisnahe Qualifizierung sind Sie in der Lage, sich schnell in bestehende Teams zu integrieren und produktiv mitzuarbeiten. Das IHK-bestätigte Zertifikat dokumentiert Ihre erworbenen Kompetenzen und verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich. Gleichzeitig bietet Ihnen die modulare Struktur die Möglichkeit, Schritt für Schritt auf den anerkannten Berufsabschluss hinzuarbeiten und sich langfristig beruflich weiterzuentwickeln.
Inhalte
TQ 1: Fachkraft Küche - Grundlegende Arbeiten im Service
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern
- Annahme und Einlagerung von Waren
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst
- Kompetenzfeststellung schriftlich und praktisch
- Betriebliche Erprobung: verpflichtend 160 Stunden
TQ 2 Fachkraft Küche - Grundlegende Arbeiten in der Küche
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern
- Annahme und Einlagerung von Waren
- Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln
- Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche
- Zubereitung von Salaten, Eierspeisen und einfachen Speisen und Gerichten aus pflanzlichen Nahrungsmitteln und aus Pilzen
- Kompetenzfeststellung schriftlich und praktisch
- Betriebliche Erprobung: verpflichtend 160 Stunden
TQ 3 Fachkraft Küche - Zubereitung von einfachen Suppen, Saucen, Eintöpfen sowie Anrichten von Süßspeisen
- Annahme und Einlagerung von Waren
- Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln
- Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche
- Anrichten und Garnieren von kalten Gerichten, von Süßspeisen und von Desserts
- Zubereitung von einfachen Suppen, Soßen und Eintöpfen
- Kompetenzfeststellung schriftlich und praktisch
- Betriebliche Erprobung: verpflichtend 120 Stunden
TQ 4 Fachkraft Küche - Zubereiten von pflanzlichen Lebensmitteln und Sättigungsbeilagen
- Annahme und Einlagerung von Waren (§ 5 Abs. 2, Nr.2)
- Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln (§ 5 Abs. 2, Nr.3)
- Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche (§ 5 Abs. 2, Nr.4)
- Zubereitung von Salaten, Eierspeisen und einfachen Speisen und Gerichten aus pflanzlichen Nahrungsmitteln und aus Pilzen (§ 5 Abs. 2, Nr.6)
- Zubereitung von Sättigungsbeilagen (§ 5 Abs. 2, Nr.9)
- Kompetenzfeststellung schriftlich und praktisch
- Betriebliche Erprobung: verpflichtend 120 Stunden
TQ 5 Fachkraft Küche - Zubereiten von einfachen Fleisch- und Fischgerichten
- Annahme und Einlagerung von Waren (§ 5 Abs. 2, Nr.2)
- Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln (§ 5 Abs. 2, Nr.3)
- Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche (§ 5 Abs. 2, Nr.4)
- Zubereitung von einfachen Fleisch- und Fischgerichten (§ 5 Abs. 2, Nr.10)
- Kompetenzfeststellung schriftlich und praktisch
- Betriebliche Erprobung: verpflichtend 120 Stunden
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie
- Kompetenzfeststellung TQ-Baustein
- Anerkannte Teilqualifikation
- IHK-Berufsabschluss
Förderung
- Bildungsgutschein
- Berufsgenossenschaft
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
- Qualifizierungschancengesetz (für Arbeitnehmer)