Fördercheck: Fördermittel für Unternehmen im Überblick

Inhaltsverzeichnis

    Ihr schneller Überblick

    Viele Unternehmen lassen Fördermöglichkeiten ungenutzt, weil sie nicht wissen, welche Programme für ihr Vorhaben in Frage kommen. Dieser Fördercheck bietet eine erste Orientierung zu staatlichen Fördermitteln für Unternehmen – von Ausbildung über Neueinstellungen bis zur Weiterbildung bestehender Mitarbeitender.

    Welche Qualifizierungen werden gefördert?

    Je nach Ausgangssituation kommen unterschiedliche Fördermittel für Unternehmen in Frage. Ob Sie Ausbildung stärken, bestehende Beschäftigte qualifizieren, neue Mitarbeitende einstellen oder internationale Fachkräfte integrieren möchten – für jedes Vorhaben stehen passende Förderwege zur Verfügung, die finanzielle Unterstützung und Qualifizierung kombinieren können.

    Team von Mitarbeitenden legt gemeinsam die Hände übereinanderTeam von Mitarbeitenden legt gemeinsam die Hände übereinander

    Förderung für Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis.

    Schweißer arbeitet an einem Metallbauteil in einer WerkhalleSchweißer arbeitet an einem Metallbauteil in einer Werkhalle

    Förderung für Einstellung und Aufbau neuer Fachkräfte.

    Zwei Auszubildende arbeiten gemeinsam mit einem TabletZwei Auszubildende arbeiten gemeinsam mit einem Tablet

    Förderung für Vorbereitung und Begleitung der Ausbildung.

    Zwei Fachkräfte prüfen gemeinsam eine MaschineZwei Fachkräfte prüfen gemeinsam eine Maschine

    Förderung für Qualifizierung internationaler Mitarbeitender.

    Unterstützung in der Ausbildung

    Wenn Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben oder Ausbildungsverhältnisse gefährdet sind, kostet das Zeit, Geld und Nerven. Mit passenden staatlichen Fördermitteln für Unternehmen können Sie die Ausbildung in Ihrem Betrieb gezielt begleiten, zusätzliche Unterstützung nutzen und potenzielle Auszubildende frühzeitig an sich binden. So erhöhen Sie die Chancen auf erfolgreiche Abschlüsse und entlasten Ihr Team im Ausbildungsalltag.

    Was wird gefördert:

    • Begleitende Hilfen wie Coaching, Nachhilfe oder Prüfungsvorbereitung
    • Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Ausbildung
    • Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Ausbildung, um Eignung und Motivation im Arbeitsalltag zu prüfen

    Mögliche Förderinstrumente 

    Für die Vorbereitung, Durchführung und Stabilisierung von Ausbildung stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung.

    Einstiegsqualifizierung

    Vor und nach Ausbildungsbeginn. Der Azubi muss in der Berufsberatung vorstellig werden. Die Einstiegsqualifizierung bietet Ihnen die Möglichkeit, potenzielle Auszubildende frühzeitig kennenzulernen und gezielt auf eine Ausbildung vorzubereiten. Dabei handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziell unterstützt werden kann. Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. So gewinnen Sie Einblick in die Eignung der Teilnehmenden und reduzieren gleichzeitig Ihr Risiko bei der späteren Besetzung von Ausbildungsplätzen.

    Beantragung: Vor Ausbildungsbeginn

    Voraussetzungen:

    • Dauer 4 - 12 Monate, Beginn im Regelfall ab 1. Oktober
    • Bereitschaft zur Vergütung (inkl. Sozialversicherung)
    • Konkrete Teilnehmerin oder Teilnehmer
    • Plan zu Inhalten, Dauer, Vergütung und Eignungskriterien (von Kammer unterzeichnet) 

    Assistierte Ausbildung

    Mit der assistierten Ausbildung erhalten Ihre Auszubildenden Unterstützung bei schulischen Herausforderungen und persönlichen Themen, die den Ausbildungserfolg beeinflussen können. Gleichzeitig werden Sie als Ausbildungsbetrieb entlastet, etwa bei Organisation, Begleitung und Stabilisierung des Ausbildungsverlaufs. So steigen die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss, ohne dass zusätzlicher interner Aufwand entsteht.

    Beantragung: Vor und nach Ausbildungsbeginn. Der Azubi muss in der Berufsberatung vorstellig werden. 

    Voraussetzungen:

    • Vollzeitschulpflicht erfüllt und Ausbildungsreife sowie Berufseignung vorhanden
    • Auszubildender kann ohne Unterstützung keine Berufsausbildung aufnehmen oder fortsetzen oder wird voraussichtlich Schwierigkeiten haben, die Berufsausbildung abzuschließen 

    Landesförderung

    Neben bundesweiten Förderinstrumenten bieten auch viele Bundesländer eigene Fördermittel für Unternehmen zur Unterstützung von Ausbildungsbetrieben. Diese können zusätzliche Zuschüsse, Begleitangebote oder strukturelle Unterstützung umfassen, etwa bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen, der Verbundausbildung oder der Integration bestimmter Zielgruppen. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom Standort Ihres Unternehmens ab. Die folgenden Beispiele zeigen typische Förderansätze auf Landesebene:

    Beschäftigte qualifizieren

    Veränderte Anforderungen, neue Technologien oder organisatorische Anpassungen machen es notwendig, bestehende Mitarbeitende gezielt weiterzuentwickeln. Mit passenden Fördermitteln für Unternehmen kann Weiterbildung im laufenden Arbeitsverhältnis finanziell unterstützt werden. So lassen sich Kompetenzen aufbauen, ohne auf neue Fachkräfte angewiesen zu sein.

    Was wird gefördert:

    • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
    • Übernahme von Weiterbildungskosten
    • Qualifizierung im bestehenden Arbeitsverhältnis
    • Aufbau neuer Kompetenzen über kurzfristige Anpassungen hinaus

    In vielen Fällen erfolgt die Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

    Mögliche Förderinstrumente 

    Für die Qualifizierung von Beschäftigten stehen staatliche Förderinstrumente zur Verfügung, die je nach Situation im Unternehmen eingesetzt werden können.

    Förderung von Beschäftigten

    Die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter kann im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.

    Beantragung: Vor Teilnahmebeginn

    Voraussetzungen:

    • Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen
    • Berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden
    • Berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen

    Qualifizierungsgeld

    Wenn Beschäftigte im Zuge struktureller Veränderungen im Unternehmen weiterqualifiziert werden müssen, kann während der Weiterbildung ein Entgeltersatz über das Qualifizierungsgeld erfolgen. Ziel ist es, Beschäftigung zu sichern und den Übergang in neue Aufgaben oder Tätigkeiten zu ermöglichen.

    Beantragung: Vor Beginn der Weiterbildung

    Voraussetzungen:

    • Arbeitsausfall aufgrund struktureller Veränderungen im Betrieb
    • Qualifizierung dient der Anpassung an neue Tätigkeiten oder Anforderungen
    • Weiterbildung geht über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen hinaus
    • Weiterbildung und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen

    Neue Mitarbeitende gewinnen und qualifizieren 

    Nicht jede Neueinstellung gelingt reibungslos. Gerade bei Bewerbenden mit längerer Arbeitslosigkeit oder bei Quereinsteigenden kann der Einstieg in den Betrieb zusätzliche Unterstützung erfordern. Mit passenden Fördermitteln für Unternehmen lassen sich Neueinstellungen finanziell absichern und zugleich stabil begleiten. Neben Zuschüssen zu den Lohnkosten können auch Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. So wird nicht nur die Einstellung erleichtert, sondern auch der Aufbau neuer Kompetenzen im Betrieb unterstützt.

    Was wird gefördert:

    • Zuschüsse zu Lohnkosten bei erschwerter Vermittlung
    • Begleitendes Coaching zur Unterstützung im Arbeitsalltag
    • Qualifizierung während der Beschäftigung
    • Regionale Zusatzförderungen je nach Standort

    Mögliche Förderinstrumente 

    Für die Einstellung und Qualifizierung neuer Mitarbeitender stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung, die je nach Ausgangssituation kombiniert werden können.

    Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

    Bei der Einstellung von Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, kann eine finanzielle und beschäftigungsbegleitende Förderung genutzt werden. Ziel ist es, den Einstieg in Beschäftigung zu erleichtern und eine nachhaltige Integration in den Betrieb zu ermöglichen.

    Zusätzlich kann während der Beschäftigung eine finanzielle Unterstützung für Qualifizierung erfolgen. Weiterbildungskosten können ganz oder teilweise übernommen werden.
    Während der geförderten Beschäftigung kann ein Coaching finanziert werden, das die Integration im Arbeitsalltag unterstützt.

    Beantragung: Vor Abschluss des Arbeitsvertrages

    Voraussetzungen:

    Die Bewerberin oder der Bewerber ist seit mindestens zwei Jahren arbeitslos, bezieht Bürgergeld und wird im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren eingestellt.

    Teilhabe am Arbeitsmarkt

    Bei der Einstellung von Personen mit sehr langer Arbeitslosigkeit kann die Beschäftigung über mehrere Jahre hinweg umfassend unterstützt werden. Ziel ist es, den Einstieg zu erleichtern und eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb zu ermöglichen.

    Während der geförderten Beschäftigung können Lohnkosten über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bezuschusst werden. Zusätzlich können die Kosten für ein begleitendes Coaching übernommen werden, das die Integration in den Arbeitsalltag unterstützt. Auch notwendige Weiterbildungen können gefördert werden, einschließlich innerbetrieblicher Qualifizierungen.

    Ergänzend besteht die Möglichkeit, während der Förderung Praktika bei anderen Arbeitgebern zu ermöglichen, sofern diese vorab mit dem Jobcenter abgestimmt werden.

    Beantragung: Vor Beginn der Weiterbildung

    Voraussetzungen:

    Die Bewerberin oder der Bewerber ist über 25 Jahre alt und hat innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre Bürgergeld bezogen. In dieser Zeit bestand keine oder nur eine kurzzeitige sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit.

    Landesförderung

    Auch bei der Einstellung neuer Mitarbeitender können regionale Zusatzförderungen greifen. Neben bundesweit geregelten Instrumenten wie Eingliederungszuschuss oder Förderung für Langzeitarbeitslose bestehen häufig ergänzende Fördermöglichkeiten auf regionaler Ebene.
    Beispiel:

    Hamburg:Hamburger Modell“ – Zusätzliche Lohnkostenzuschüsse zur Integration arbeitsloser Personen, finanziert über regionale Arbeitsmarktmittel und ergänzend zu Bundesinstrumenten.

    Welche Optionen konkret bestehen, hängt vom Standort und der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ab.

    Internationale Fachkräfte fördern

    Die Integration internationaler Fachkräfte kann durch verschiedene staatliche Förderinstrumente unterstützt werden. Diese setzen vor, während oder nach der Beschäftigungsaufnahme an und helfen dabei, sprachliche, fachliche oder formale Voraussetzungen für den Einsatz im Betrieb zu schaffen.

    Was wird gefördert:

    • Sprachqualifizierung für den beruflichen Einsatz
    • Unterstützung im Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse
    • Anpassungsqualifizierung bei fachlichen Unterschieden
    • Weiterbildung nach Einstellung zur Integration in betriebliche Aufgaben

    Mögliche Förderinstrumente 

    Für die Integration internationaler Fachkräfte stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung, die je nach Bedarf kombiniert werden können.

    Anerkennungszuschuss

    Kosten für das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse sowie notwendige Anpassungsqualifizierungen können finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, die volle berufliche Gleichwertigkeit zu erreichen.

    Beantragung: Vor Antragstellung auf Anerkennung oder während des Verfahrens

    Voraussetzungen:

    • Ausländischer Berufsabschluss liegt vor
    • Anerkennungsverfahren wurde beantragt oder geplant

    Sprachförderung

    Berufsbezogene Sprachkurse können gefördert werden, wenn die sprachlichen Anforderungen für die Tätigkeit noch nicht vollständig erfüllt sind. Ziel ist es, internationale Fachkräfte gezielt auf den Arbeitsalltag vorzubereiten.

    Beantragung: Vor oder während der Beschäftigung

    Voraussetzungen:

    • Sprachliche Qualifizierung ist für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich
    • Teilnahme an Integrations- oder Berufssprachkursen möglich

    Anpassungs- oder Weiterqualifizierung

    Nach der Einstellung kann eine Anpassungs- oder Weiterqualifizierung gefördert werden, wenn fachliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf bestehen.

    Beantragung: Vor Beginn der Weiterbildung

    Voraussetzungen:

    • Qualifizierungsbedarf besteht
    • Weiterbildung geht über kurzfristige Anpassung hinaus
    Beraterin mit Headset im Gespräch im ServicecenterBeraterin mit Headset im Gespräch im Servicecenter

    Ihr individueller Förderfahrplan

    Welche Fördermittel für Unternehmen konkret genutzt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen Region, Unternehmensgröße und Qualifizierungsziel.

    Lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen und erhalten Sie eine Einschätzung passender Förderwege.

    Häufige Fragen zu Fördermitteln für Unternehmen

    Welche Fördermittel gibt es für Unternehmen zur Qualifizierung?

    Unternehmen können Fördermittel für Ausbildung, Weiterbildung bestehender Beschäftigter, Neueinstellungen sowie die Integration internationaler Fachkräfte nutzen.

    Wann müssen Fördermittel beantragt werden?

    In der Regel vor Beginn der Maßnahme, z. B. vor Einstellung, Weiterbildung oder Ausbildungsstart.

    Können auch Quereinsteiger gefördert werden?

    Ja, Förderinstrumente können greifen, wenn neue Mitarbeitende eingestellt und gezielt qualifiziert werden sollen.

    Wer entscheidet über die Förderung?

    Die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter prüft die Förderfähigkeit.

    Gibt es auch regionale Förderprogramme?

    Ja, zusätzlich zu bundesweiten Instrumenten können je nach Standort regionale Zusatzförderungen bestehen.