Viele Unternehmen lassen Fördermöglichkeiten ungenutzt, weil sie nicht wissen, welche Programme für ihr Vorhaben in Frage kommen. Dieser Fördercheck bietet eine erste Orientierung zu staatlichen Fördermitteln für Unternehmen – von Ausbildung über Neueinstellungen bis zur Weiterbildung bestehender Mitarbeitender.
Je nach Ausgangssituation kommen unterschiedliche Fördermittel für Unternehmen in Frage. Ob Sie Ausbildung stärken, bestehende Beschäftigte qualifizieren, neue Mitarbeitende einstellen oder internationale Fachkräfte integrieren möchten – für jedes Vorhaben stehen passende Förderwege zur Verfügung, die finanzielle Unterstützung und Qualifizierung kombinieren können.
Was wird gefördert:
Für die Vorbereitung, Durchführung und Stabilisierung von Ausbildung stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung.
Vor und nach Ausbildungsbeginn. Der Azubi muss in der Berufsberatung vorstellig werden. Die Einstiegsqualifizierung bietet Ihnen die Möglichkeit, potenzielle Auszubildende frühzeitig kennenzulernen und gezielt auf eine Ausbildung vorzubereiten. Dabei handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziell unterstützt werden kann. Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. So gewinnen Sie Einblick in die Eignung der Teilnehmenden und reduzieren gleichzeitig Ihr Risiko bei der späteren Besetzung von Ausbildungsplätzen.
Beantragung: Vor Ausbildungsbeginn
Voraussetzungen:
Mit der assistierten Ausbildung erhalten Ihre Auszubildenden Unterstützung bei schulischen Herausforderungen und persönlichen Themen, die den Ausbildungserfolg beeinflussen können. Gleichzeitig werden Sie als Ausbildungsbetrieb entlastet, etwa bei Organisation, Begleitung und Stabilisierung des Ausbildungsverlaufs. So steigen die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss, ohne dass zusätzlicher interner Aufwand entsteht.
Beantragung: Vor und nach Ausbildungsbeginn. Der Azubi muss in der Berufsberatung vorstellig werden.
Voraussetzungen:
Neben bundesweiten Förderinstrumenten bieten auch viele Bundesländer eigene Fördermittel für Unternehmen zur Unterstützung von Ausbildungsbetrieben. Diese können zusätzliche Zuschüsse, Begleitangebote oder strukturelle Unterstützung umfassen, etwa bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen, der Verbundausbildung oder der Integration bestimmter Zielgruppen. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom Standort Ihres Unternehmens ab. Die folgenden Beispiele zeigen typische Förderansätze auf Landesebene:
Was wird gefördert:
In vielen Fällen erfolgt die Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.
Für die Qualifizierung von Beschäftigten stehen staatliche Förderinstrumente zur Verfügung, die je nach Situation im Unternehmen eingesetzt werden können.
Die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter kann im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.
Beantragung: Vor Teilnahmebeginn
Voraussetzungen:
Wenn Beschäftigte im Zuge struktureller Veränderungen im Unternehmen weiterqualifiziert werden müssen, kann während der Weiterbildung ein Entgeltersatz über das Qualifizierungsgeld erfolgen. Ziel ist es, Beschäftigung zu sichern und den Übergang in neue Aufgaben oder Tätigkeiten zu ermöglichen.
Beantragung: Vor Beginn der Weiterbildung
Voraussetzungen:
Was wird gefördert:
Für die Einstellung und Qualifizierung neuer Mitarbeitender stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung, die je nach Ausgangssituation kombiniert werden können.
Bei der Einstellung von Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, kann eine finanzielle und beschäftigungsbegleitende Förderung genutzt werden. Ziel ist es, den Einstieg in Beschäftigung zu erleichtern und eine nachhaltige Integration in den Betrieb zu ermöglichen.
Zusätzlich kann während der Beschäftigung eine finanzielle Unterstützung für Qualifizierung erfolgen. Weiterbildungskosten können ganz oder teilweise übernommen werden.
Während der geförderten Beschäftigung kann ein Coaching finanziert werden, das die Integration im Arbeitsalltag unterstützt.
Beantragung: Vor Abschluss des Arbeitsvertrages
Voraussetzungen:
Die Bewerberin oder der Bewerber ist seit mindestens zwei Jahren arbeitslos, bezieht Bürgergeld und wird im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren eingestellt.
Bei der Einstellung von Personen mit sehr langer Arbeitslosigkeit kann die Beschäftigung über mehrere Jahre hinweg umfassend unterstützt werden. Ziel ist es, den Einstieg zu erleichtern und eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb zu ermöglichen.
Während der geförderten Beschäftigung können Lohnkosten über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bezuschusst werden. Zusätzlich können die Kosten für ein begleitendes Coaching übernommen werden, das die Integration in den Arbeitsalltag unterstützt. Auch notwendige Weiterbildungen können gefördert werden, einschließlich innerbetrieblicher Qualifizierungen.
Ergänzend besteht die Möglichkeit, während der Förderung Praktika bei anderen Arbeitgebern zu ermöglichen, sofern diese vorab mit dem Jobcenter abgestimmt werden.
Beantragung: Vor Beginn der Weiterbildung
Voraussetzungen:
Die Bewerberin oder der Bewerber ist über 25 Jahre alt und hat innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre Bürgergeld bezogen. In dieser Zeit bestand keine oder nur eine kurzzeitige sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit.
Auch bei der Einstellung neuer Mitarbeitender können regionale Zusatzförderungen greifen. Neben bundesweit geregelten Instrumenten wie Eingliederungszuschuss oder Förderung für Langzeitarbeitslose bestehen häufig ergänzende Fördermöglichkeiten auf regionaler Ebene.
Beispiel:
Hamburg: „Hamburger Modell“ – Zusätzliche Lohnkostenzuschüsse zur Integration arbeitsloser Personen, finanziert über regionale Arbeitsmarktmittel und ergänzend zu Bundesinstrumenten.
Welche Optionen konkret bestehen, hängt vom Standort und der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ab.
Was wird gefördert:
Für die Integration internationaler Fachkräfte stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung, die je nach Bedarf kombiniert werden können.
Kosten für das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse sowie notwendige Anpassungsqualifizierungen können finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, die volle berufliche Gleichwertigkeit zu erreichen.
Beantragung: Vor Antragstellung auf Anerkennung oder während des Verfahrens
Voraussetzungen:
Berufsbezogene Sprachkurse können gefördert werden, wenn die sprachlichen Anforderungen für die Tätigkeit noch nicht vollständig erfüllt sind. Ziel ist es, internationale Fachkräfte gezielt auf den Arbeitsalltag vorzubereiten.
Beantragung: Vor oder während der Beschäftigung
Voraussetzungen:
Nach der Einstellung kann eine Anpassungs- oder Weiterqualifizierung gefördert werden, wenn fachliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf bestehen.
Beantragung: Vor Beginn der Weiterbildung
Voraussetzungen:
Welche Fördermittel für Unternehmen konkret genutzt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen Region, Unternehmensgröße und Qualifizierungsziel.
Lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen und erhalten Sie eine Einschätzung passender Förderwege.
Unternehmen können Fördermittel für Ausbildung, Weiterbildung bestehender Beschäftigter, Neueinstellungen sowie die Integration internationaler Fachkräfte nutzen.
In der Regel vor Beginn der Maßnahme, z. B. vor Einstellung, Weiterbildung oder Ausbildungsstart.
Ja, Förderinstrumente können greifen, wenn neue Mitarbeitende eingestellt und gezielt qualifiziert werden sollen.
Die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter prüft die Förderfähigkeit.
Ja, zusätzlich zu bundesweiten Instrumenten können je nach Standort regionale Zusatzförderungen bestehen.
