Dieser Kurs beschäftigt sich intensiv mit dem Umgang von Alkohol- und Suchtkrankten. Das Thema wird umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld sowie einer abschließenden Reflexion, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53b SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Auch Interessenten aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen.
Zugangsvoraussetzungen
Vorausgesetzt wird eine Weiterbildung als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53b SGB XI. Außerdem angesprochen sind Interessierte an den Inhalten des Moduls.
Perspektive nach der Weiterbildung
Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß. Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.
Inhalte
Sucht als Krankheitsbild
Auswirkungen und Herausforderungen für Betroffene und Betreuungskräfte
Suchterkrankung im Alter
Umgang mit (Alkohol-) Suchterkrankten
Kommunikationsform
Selbstfürsorge Distanzverhalten Abgrenzung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie
Förderung
Bildungsgutschein
Hinweis
VIONA®: Die Fachqualifizierung findet live im virtuellen Klassenraum statt (am PC mit Headset und Mikrofon). Beim kommunikativen Training am digitalen Arbeitsplatz werden Themen auf verschiedenen Wegen für jeden Lerntyp vermittelt. Online-Kommunikation ermöglicht die Betreuung durch die besten Dozenten bundesweit. Die Teilnehmer werden auf Arbeitsstellen vorbereitet, die Medienkompetenz und Online-Kommunikation erfordern. Ein persönlicher Betreuer im Trainingscenter unterstützt dabei kontinuierlich auf dem Weg zum Abschluss der anerkannten Qualifizierung.
Terminauswahl für Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken
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100 % Förderung durch AZAV-zertifizierte Weiterbildung
Unsere AZAV-Zertifizierung garantiert geprüfte Qualität: Als zugelassener Träger sind alle unsere Angebote förderfähig und können mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.