Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
- Virtuelles Klassenzimmer
- 1 Termin verfügbar
-
Bildungsgutschein
- 3 bis 6 Monate
- Teilnahme von zu Hause
Geförderte Weiterbildung.
Diese Weiterbildung bietet eine Qualifizierung für Quereinsteiger in die Sicherheitsbranche. Die Inhalte orientieren sich am Rahmenplan der IHK. Dazu gehören zum Beispiel Rechts- Dienstkunde, Brandschutz und der Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik. Auch die Anwendung der verschiedenen Gesetzestexte wird an Fallbeispielen ausführlich behandelt. Weiterhin bereiten wir Sie intensiv auf die IHK-Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft vor.
Zielgruppe
Hinweis zum Zeitmodell
Unsere geförderten Weiterbildungen und Umschulungen werden je nach Kurs in Vollzeit und/oder Teilzeit durchgeführt.
Eine berufsbegleitende Teilnahme ist nicht möglich.
Zugangsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
- oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und ein Mindestalter von 24 Jahren und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme sind das polizeiliche Führungszeugnis ohne Eintragungen, Deutschkenntnisse auf dem Spachlevel B2 sowie PC-Kenntnisse.
Perspektive nach der Weiterbildung
Inhalte
- Rechtskunde
- Dienstkunde
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
- Vorbereitung auf die externe Prüfung
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie
- Kammerprüfung
Fördermöglichkeiten und Kosten
Der Kurs „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ ist eine nach AZAV zugelassene Maßnahme.
Die Teilnahme kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist der Kurs für Sie 100 % kostenfrei.
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
