
Geprüfte:r Veranstaltungsfachwirt:in (IHK)
- Virtuelles Klassenzimmer
- Zurzeit keine Termine
-
Bildungsgutschein
- 6 bis 12 Monate
- Teilnahme von zu Hause
Geförderte Weiterbildung.
Karriere dank Fachwirt:
Karriere ohne Studium - ist das realistisch? Ja: mit einer Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt. Wer einen klassischen Ausbildungsberuf abgeschlossen hat und eine Führungsposition anstrebt, sollte sich intensiv mit dieser lohnenden Weiterbildung auseinandersetzen.
Das machen Geprüfte Veranstaltungsfachwirte:
Veranstaltungsfachwirte übernehmen eigenverantwortlich planerische und organisatorische Aufgaben, führen Veranstaltungen durch, können aber auch in den Bereichen Event-Controlling, Finanzwesen und Marketing eingesetzt werden. Sie planen Messen, Tagungen, Kongresse oder sonstige Kunst- oder Kulturveranstaltungen und leiten Mitarbeiter in den verschiedenen Phasen der Projektdurchführung an.
Die Fortbildung zum:zur Geprüften Veranstaltungsfachwirt:in schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Der Abschluss entspricht im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveaustufe 6.
Zielgruppe
Diese Weiterbildung richtet sich an Personen aus dem Veranstaltungswesen wie Veranstaltungskaufleute, Mitarbeiter aus der Veranstaltungs- und Hotelbranche, Veranstaltungstechniker und Mitarbeiter, die in Unternehmen Veranstaltungen betreuen.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf, sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung oder
- eine mit Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung, wobei die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zur Veranstaltungswirtschaft aufweisen muss.
Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Ablegen des Prüfungsteils 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' innerhalb der letzten fünf Jahre und
- ein weiteres Jahr Berufspraxis als Veranstaltungskaufmann oder
- in den anderen Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis, wobei diese inhaltlich wesentliche Bezüge zur Veranstaltungswirtschaft aufweisen muss.
Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Perspektive nach der Weiterbildung
Inhalte
Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen'
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Teilprüfung 'Handlungsfeldspezifische Qualifikationen'
- Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen
- Konzipieren von Veranstaltungsprojekten
- Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen
- Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen
- Führung und Zusammenarbeit
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie
- Kammerprüfung
Förderung
- Bildungsgutschein
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)