Seit 2019 unterstützt das Qualifizierungschancengesetz Unternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden. Die Agentur für Arbeit fördert die Teilnahme – wir übernehmen die Umsetzung. Ob Teilqualifikationen, Umschulungen oder abschlussorientierte Weiterbildungen: Als AZAV zertifizierter Bildungsträger bieten wir praxisnahe Qualifizierungen an, die gezielt auf den Bedarf in Ihrem Unternehmen zugeschnitten sind.
Die Förderung gilt unabhängig von Branche, Betriebsgröße, Alter oder bisherigen Berufsabschlüssen der Beschäftigten. Ziel ist es, Fachkräfte im eigenen Betrieb aufzubauen, statt aufwendig neue zu suchen.
Seit April 2024 gibt es noch mehr Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Mit dem Qualifizierungsgeld unterstützt der Gesetzgeber Betriebe, in denen Beschäftigte aufgrund struktureller Veränderungen Schulungsbedarf haben. Durch die höhere Zuschüsse und vereinfachte Konditionen wird die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch einfacher.
Unternehmen können mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes Ihre Beschäftigten zu Fachkräften weiterbilden – und diese gleichzeitig in ihrem Betrieb halten. Sie müssen sie sich weniger Gedanken darüber machen, wie sie Fachkräfte anwerben, da diese bereits für sie tätig sind. Gleichzeitig können sie Geringqualifizierte mit modularen Weiterbildungen wie der Teilqualifizierung (TQ) zu mehr Expertise verhelfen und diese auch in neuen Tätigkeitsfeldern einsetzen.
Beschäftigte können sich dank der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetzes kostenfrei weiterbilden, während sie regulär in ihrem Job tätig sind. Sie erhalten zusätzliche Qualifikationen, mit denen sie sogar einen Berufsabschluss nachholen können. Gleichzeitig stiegern sie ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.
Über die Zulassung und Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bundesagentur für Arbeit individuell. Es gibt jedoch einige Kriterien, die eine erfolgreiche Bezuschussung begünstigen:
Wir bieten zahlreiche AZAV-zertifizierte Weiterbildungen, Teilqualifizierungen und Umschulungen an, um Ihre Beschäftigten fit für die Arbeit von morgen zu machen. Gern beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.
Seit 2012 bietet Merkur Casino in Kooperation mit der TÜV Rheinland Akademie den Vorbereitungskurs zur Externenprüfung „Automatenfachfrau bzw. zum Automatenfachmann“ an. Im Fokus stehen Beschäftigte des Unternehmens, die noch keinen Berufsabschluss haben oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind. Die Förderung erfolgt über das Qualifizierungschancengesetz.
Sie möchten sich individuell zu Ihren Möglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz beraten lassen? Dann kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Expternen noch heute unter der Tel. 0800 1177277860 oder online.
Das QCG ist eine staatliche Förderung zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten – unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße. Unternehmen erhalten Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten, um Fachkräfte im eigenen Betrieb zu qualifizieren. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Arbeitsplätze zu sichern, die durch Strukturwandel, Digitalisierung oder Transformation gefährdet sind.
Der Antrag erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Als Unternehmen können Sie sich im Vorfeld beraten lassen – zur Planung, Auswahl geeigneter Qualifizierungen und zur Antragstellung. Nach Vereinbarung von Art und Dauer der Weiterbildung wird die Förderung der Kurs- und Lohnkosten beantragt.
Förderfähig sind z. B.:
Teilqualifikationen
Umschulungen
Vorbereitungskurse auf Externenprüfungen
Abschlussorientierte Weiterbildungen (Voraussetzung: Die Maßnahme muss über reine Einarbeitung hinausgehen und arbeitsmarktrelevant sein)
Aufbau von Fachkräften aus dem eigenen Personal
Zuschüsse bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 % möglich
Verbesserung der Mitarbeiterbindung
Geringerer Rekrutierungsaufwand
Die Maßnahme muss mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen
Sie darf nicht nur der direkten Arbeitsplatzanpassung dienen
Die letzte geförderte Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen
Weiterbildungsträger und Maßnahme müssen AZAV-zertifiziert sein
Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Der Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Wir unterstützen bei der Auswahl passender Maßnahmen, beraten zu Förderhöhen und begleiten den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Umsetzung.
Das QCG ermöglicht Zuschüsse für betriebliche Weiterbildungen. Das Qualifizierungsgeld ist seit April 2024 verfügbar und richtet sich an Unternehmen im Strukturwandel. Es bietet zusätzliche Lohnzuschüsse für Beschäftigte, die während der Qualifizierung nicht produktiv eingesetzt werden können.
Die Qualifizierungsoffensive ist eine Initiative der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung. Im Zentrum steht das QCG als Förderinstrument für Betriebe – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – die ihre Mitarbeiter auf neue Anforderungen vorbereiten möchten.