Qualifizierungschancengesetz

Inhaltsverzeichnis

    Ihr schneller Überblick

    • Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße.
    • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten und kann Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 % gewähren.
    • Förderfähig sind z. B. Teilqualifikationen, Umschulungen oder abschlussorientierte Weiterbildungen bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger.
    • Der Antrag wird über die Agentur für Arbeit gestellt – wir beraten und begleiten den gesamten Prozess.

    Fachkräfte sichern durch das QCG

    Seit 2019 unterstützt das Qualifizierungschancengesetz Unternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden. Die Agentur für Arbeit  fördert die Teilnahme – wir übernehmen die Umsetzung. Ob Teilqualifikationen, Umschulungen oder abschlussorientierte Weiterbildungen: Als AZAV zertifizierter Bildungsträger bieten wir praxisnahe Qualifizierungen an, die gezielt auf den Bedarf in Ihrem Unternehmen zugeschnitten sind.

    Die Förderung gilt unabhängig von Branche, Betriebsgröße, Alter oder bisherigen Berufsabschlüssen der Beschäftigten. Ziel ist es, Fachkräfte im eigenen Betrieb aufzubauen, statt aufwendig neue zu suchen.

    Frau mit Tablet in der HandFrau mit Tablet in der Hand

    Qualifizierungsgeld für Beschäftigte

    Seit April 2024 gibt es noch mehr Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Mit dem Qualifizierungsgeld unterstützt der Gesetzgeber Betriebe, in denen Beschäftigte aufgrund struktureller Veränderungen Schulungsbedarf haben. Durch die höhere Zuschüsse und vereinfachte Konditionen wird die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch einfacher.

    Wer profitiert vom QCG?

    Unternehmen können mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes Ihre Beschäftigten zu Fachkräften weiterbilden – und diese gleichzeitig in ihrem Betrieb halten. Sie müssen sie sich weniger Gedanken darüber machen, wie sie Fachkräfte anwerben, da diese bereits für sie tätig sind. Gleichzeitig können sie Geringqualifizierte mit modularen Weiterbildungen wie der Teilqualifizierung (TQ) zu mehr Expertise verhelfen und diese auch in neuen Tätigkeitsfeldern einsetzen.

    Beschäftigte können sich dank der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetzes kostenfrei weiterbilden, während sie regulär in ihrem Job tätig sind. Sie erhalten zusätzliche Qualifikationen, mit denen sie sogar einen Berufsabschluss nachholen können. Gleichzeitig stiegern sie ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.

    Voraussetzungen für die Förderung

    Über die Zulassung und Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bundesagentur für Arbeit individuell. Es gibt jedoch einige Kriterien, die eine erfolgreiche Bezuschussung begünstigen:

    • Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme umfasst mehr als 120 Stunden je 45 Minuten Unterrichtseinheit (UE).
    • Die Berufsausbildung des Beschäftigten muss in der Regel mindestens vier Jahre zurück liegen.
    • Der Beschäftigte hat in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung an keiner geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
    • Die Inhalte der Weiterbildung müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.
    • Die Weiterbildungsmaßnahme muss nach AZAV zertifiziert sein.
    • Der Weiterbildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein.

    Wir bieten zahlreiche AZAV-zertifizierte Weiterbildungen, Teilqualifizierungen und Umschulungen an, um Ihre Beschäftigten fit für die Arbeit von morgen zu machen. Gern beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

    Zwei Mitarbeiterinnen reichen sich die Hände, weil sie aus Helfenden Fachkräfte qualifizieren. Zwei Mitarbeiterinnen reichen sich die Hände, weil sie aus Helfenden Fachkräfte qualifizieren.

    Aus der Praxis! So werden aus Helfenden Fachkräfte.

    Seit 2012 bietet Merkur Casino in Kooperation mit der TÜV Rheinland Akademie den Vorbereitungskurs zur Externenprüfung „Automatenfachfrau bzw. zum Automatenfachmann“ an. Im Fokus stehen Beschäftigte des Unternehmens, die noch keinen Berufsabschluss haben oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind. Die Förderung erfolgt über das Qualifizierungschancengesetz.

    Die Höhe der Zuschüsse

    Grafik zum Thema BeschäftigtenqualifizierungGrafik zum Thema Beschäftigtenqualifizierung
    Servicemitarbeiterin im Gespräch zum Thema QualifizierungschancengesetzServicemitarbeiterin im Gespräch zum Thema Qualifizierungschancengesetz

    Noch Fragen zum QCG?

    Sie möchten sich individuell zu Ihren Möglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz beraten lassen? Dann kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Expternen noch heute unter der Tel. 0800 1177277860 oder online.

    Die häufigsten Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

    Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

    Das QCG ist eine staatliche Förderung zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten – unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße. Unternehmen erhalten Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten, um Fachkräfte im eigenen Betrieb zu qualifizieren. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Arbeitsplätze zu sichern, die durch Strukturwandel, Digitalisierung oder Transformation gefährdet sind.

    Wer kann eine Förderung nach dem QCG erhalten?

    Förderfähig sind alle Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe. Die Förderung richtet sich an festangestellte Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder an solche, die seit über vier Jahren als ungelernte Arbeitskraft tätig sind. Auch Mitarbeiter mit Weiterbildungsbedarf durch technische Veränderungen oder neue Anforderungen im Betrieb können über das QCG gefördert werden – etwa durch sogenannte Anpassungsqualifizierungen.

    Wie beantragt man eine Weiterbildung über das QCG?

    Der Antrag erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Als Unternehmen können Sie sich im Vorfeld beraten lassen – zur Planung, Auswahl geeigneter Qualifizierungen und zur Antragstellung. Nach Vereinbarung von Art und Dauer der Weiterbildung wird die Förderung der Kurs- und Lohnkosten beantragt.

    WWer hat Anspruch auf Förderung nach dem QCG?

    Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder ungelernte Arbeitskräfte mit mehr als vier Jahren Berufserfahrung können gefördert werden. Auch bei betrieblichen Veränderungen – z. B. durch Digitalisierung – ist eine Förderung möglich, um Qualifikationen gezielt auszubauen.

    Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

    Förderfähig sind z. B.:

    • Teilqualifikationen

    • Umschulungen

    • Vorbereitungskurse auf Externenprüfungen

    • Abschlussorientierte Weiterbildungen (Voraussetzung: Die Maßnahme muss über reine Einarbeitung hinausgehen und arbeitsmarktrelevant sein)

    Welche Vorteile hat das QCG für Unternehmen?

    • Aufbau von Fachkräften aus dem eigenen Personal

    • Zuschüsse bis zu 100 % der Weiterbildungskosten

    • Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 % möglich

    • Verbesserung der Mitarbeiterbindung

    • Geringerer Rekrutierungsaufwand

    Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

    • Die Maßnahme muss mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen

    • Sie darf nicht nur der direkten Arbeitsplatzanpassung dienen

    • Die letzte geförderte Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen

    • Weiterbildungsträger und Maßnahme müssen AZAV-zertifiziert sein

    Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

    Wie beantragt ein Unternehmen die QCG-Förderung?

    Der Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Wir unterstützen bei der Auswahl passender Maßnahmen, beraten zu Förderhöhen und begleiten den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Umsetzung.

    Was ist der Unterschied zwischen QCG und Qualifizierungsgeld?

    Das QCG ermöglicht Zuschüsse für betriebliche Weiterbildungen. Das Qualifizierungsgeld ist seit April 2024 verfügbar und richtet sich an Unternehmen im Strukturwandel. Es bietet zusätzliche Lohnzuschüsse für Beschäftigte, die während der Qualifizierung nicht produktiv eingesetzt werden können.

    Was bedeutet Qualifizierungsoffensive?

    Die Qualifizierungsoffensive ist eine Initiative der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung. Im Zentrum steht das QCG als Förderinstrument für Betriebe – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – die ihre Mitarbeiter auf neue Anforderungen vorbereiten möchten.