Fachkunde für Datenschutzbeauftragte

Fachkunde für Datenschutzbeauftragte

Produktcode: MDJCY

Geförderte Weiterbildung.

Nach § 38 BDSG muss ein:e Datenschutzbeauftragte:r bestellt werden, wenn in einem Unternehmen mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist. Ebenso tätig werden Datenschutzbeauftragte, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, auch anonymisiert, oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden. Datenschutzbeauftragte analysieren die betrieblichen Vorgänge im Hinblick darauf, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Sie legen geeignete Maßnahmen fest und organisieren und dokumentieren den betrieblichen Datenschutz.Nutzen Sie die Chance, um Ihre Berufstätigkeit durch neue Elemente zu beleben!

Zielgruppe

Die Weiterbildung ist in der Regel eine Zusatzqualifikation und richtet sich an Fachkräfte aus Organisationen, Management und anderen Mitarbeitern. Damit spricht sie eine große potenzielle Zielgruppe an.

 

Unsere Schulungszeiten

Die Weiterbildungen finden wochentags statt von 08:45 – 12:40 Uhr (Teilzeit) und 08:00 – 16:15 Uhr (Vollzeit).

Sie möchten eine individuelle Beratung oder online von zuhause lernen?

Diesen Kurs können Sie bequem von zuhause oder von einem unserer Standorte aus absolvieren. Gerne beraten wir Sie individuell und erstellen Ihnen ein passendes Bildungsangebot, damit Sie Ihren Bildungsgutschein beantragen können. Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen und kostenlosen Beratungstermin per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Ihr Team Bildungsberatung

Zugangsvoraussetzungen

Vorausgesetzt werden PC- und Office-Grundkenntnisse, Deutsch auf dem Niveau B2, eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung sowie aktuelle, gute und allgemeine Grundkenntnisse im Datenschutz.

Perspektive nach der Weiterbildung

Betriebliche Datenschutzbeauftragte erfüllen diese Aufgabe meistens zusätzlich zu Ihrer eigentlichen Tätigkeit. Dabei handelt es sich um eine aktuell gefragte Qualifikation in allen Branchen und Regionen, die für viele Bewerber die Einstellungschancen verbessert. Nutzen Sie die Chance, um Ihr Berufsleben durch neue Elemente zu beleben!

Inhalte

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Personenbezogene Daten EU-DSGVO und  BDSG

Der Datenschutzbeauftragte (DSB)

  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Folgeabschätzung, Risikobewertung, Schutzstufenkonzept
  • Betriebliche Regelungen für den Datenschutz

Auftragsverarbeitung

  • Personenbezogene Daten international
  • Datenschutz im Personalwesen – Bewerbungsverfahren
  • Vertragliche Regelungen mit Dienstleistern

Schulungen und Unterweisungen im Datenschutz

  • Datenschutzkonzept und Datenschutzhandbuch
  • Mindestregelungen im betrieblichen Datenschutz
  • Sanktionen

 

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie

Förderung

  • Bildungsgutschein

Hinweis

VIONA®: Die Fachqualifizierung findet live im virtuellen Klassenraum statt (am PC mit Headset und Mikrofon). Beim kommunikativen Training am digitalen Arbeitsplatz werden Themen auf verschiedenen Wegen für jeden Lerntyp vermittelt. Online-Kommunikation ermöglicht die Betreuung durch die besten Dozenten bundesweit. Die Teilnehmer werden auf Arbeitsstellen vorbereitet, die Medienkompetenz und Online-Kommunikation erfordern. Ein persönlicher Betreuer im Trainingscenter unterstützt dabei kontinuierlich auf dem Weg zum Abschluss der anerkannten Qualifizierung.
Standortauswahl
loader
Verfügbare Trainingscenter für diesen Kurs:
43
Bitte Ort auswählen für regionale Ansprechpartner & Termine
Wir helfen gerne weiter!

Terminauswahl für Fachkunde für Datenschutzbeauftragte

Weiterbildung zertifziert nach AZAVWeiterbildung zertifziert nach AZAV

100 % Förderung durch AZAV-zertifizierte Weiterbildung

Unsere AZAV-Zertifizierung garantiert geprüfte Qualität: Als zugelassener Träger sind alle unsere Angebote förderfähig und können mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.