Ein Mann arbeitet auf einer Hubarbeitsbühne

Bedienberechtigung Hubarbeitsbühne

Produktcode: GDZWH

Beruflicher Neuanfang mit der Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen.

Der DGUV Grundsatz 966 (kurz: BGG 966) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt die Ausbildung und Beauftragung von Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen. Eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach BGG 966 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen.

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an Arbeitsuchende mit und ohne Berufserfahrung.

Zugangsvoraussetzungen

Es werden für diese Maßnahme Berufserfahrung, gesundheitliche Eignung und ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Interessenten sollten sich unverbindlich zu ihren Möglichkeiten beraten lassen.

Perspektive nach der Weiterbildung

Mit der Bedienberechtigung Hubarbeitsbühne erweitern Sie Ihre Qualifikationen.

Inhalte

Theoretische Ausbildung gemäß den aktuellen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGG 966, u.a.

  • Aufbau
  • Funktion
  • Aufstellung
  • Inbetriebnahme
  • Theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGG 966 , u.a.

  • Aufbau
  • Fahrverhalten
  • Steuerung
  • Praktische Prüfung

Abschluss

  • Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen
  • Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie

Förderung

  • Bildungsgutschein
  • Berufsgenossenschaft
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
  • Qualifizierungschancengesetz (für Arbeitnehmer)
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