Bedienberechtigung Hubarbeitsbühne
Beruflicher Neuanfang mit der Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen.
Der DGUV Grundsatz 966 (kurz: BGG 966) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt die Ausbildung und Beauftragung von Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen. Eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach BGG 966 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen.
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an Arbeitsuchende mit und ohne Berufserfahrung.Zugangsvoraussetzungen
Es werden für diese Maßnahme Berufserfahrung, gesundheitliche Eignung und ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Interessenten sollten sich unverbindlich zu ihren Möglichkeiten beraten lassen.
Perspektive nach der Weiterbildung
Mit der Bedienberechtigung Hubarbeitsbühne erweitern Sie Ihre Qualifikationen.Inhalt
Abschluss
- Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen
- Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie
Förderung
- Bildungsgutschein
- Berufsgenossenschaft
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
- Qualifizierungschancengesetz (für Arbeitnehmer)
Terminauswahl
Bedienberechtigung Hubarbeitsbühne
- 50 Jahre ErfahrungMehr als 500 erfahrene Dozentinnen und Dozenten
- >800 WeiterbildungenPraxisnahe Weiterbildungen deutschlandweit in unseren
- 100 % förderfähigFörderung mit Bildungsgutschein und AVGS