Maschinen- und Anlagenführer (IHK) - Teilqualifizierungen

Maschinen- und Anlagenführer (IHK) - Teilqualifizierungen

Präsenz
Jederzeit verfügbar
Bildungsgutschein
länger als 1 Jahr
Produktcode: TKDPZ

Beruflicher Neuanfang als gefragter Maschinen- und Anlagenführer.

Maschinen- und Anlagenführer richten Fertigungsmaschinen und -anlagen ein, nehmen sie in Betrieb und bedienen sie. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Maschinen umzurüsten und instand zu halten. Der IHK-Berufsabschluss Maschinen- und Anlagenführer wird in 4 Teilqualifizierungen (TQ) zerlegt. Dies ermöglicht die Kombination aus Beschäftigungs- und Qualifizierungsphasen.

Zielgruppe

Die Teilqualifizierungen (TQ) richten sich an Arbeitsuchende mit Berufspraxis, die abschlussorientierte Teilqualifikationen erwerben wollen und auch eine entsprechende Eignung vorweisen.

Zugangsvoraussetzungen

Nach BBiG ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben (i.d.R. mind. Hauptschulabschluss). Interessenten sollten sich unverbindlich zu ihren Möglichkeiten beraten lassen. 

Lernziele

Nach dem Absolvieren aller Teilqualifikationen (TQ) sind die Teilnehmer berechtigt an der Externenprüfung der IHK teilzunehmen und einen Berufsabschluss als Maschinen- und Anlagenführer zu erlangen.

Perspektive nach der Weiterbildung

Nach dem erforderlichen Absolvieren der Teilqualifizierungen (mit Qualifizierungsnachweis) kann die Zulassung zur Externenprüfung durch die IHK erfolgen.

 

Inhalt

Details anzeigen

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie
  • Anerkannte Teilqualifikation

Förderung

  • Bildungsgutschein
  • Berufsgenossenschaft
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
  • Qualifizierungschancengesetz (für Arbeitnehmer)
  • 50 Jahre Erfahrung
    Mehr als 500 erfahrene Dozentinnen und Dozenten
  • >800 Weiterbildungen
    Praxisnahe Weiterbildungen deutschlandweit in unseren
  • 100 % förderfähig
    Förderung mit Bildungsgutschein und AVGS
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Verfügbare Trainingscenter für diesen Kurs:
3
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  • Qualifizierungschancengesetz
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