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Bürgergeld 2024 – Infos & Antworten zum neuen Gesetz

Inhaltsverzeichnis

    Das Bürgergeld ersetzt Hartz 4

    Das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Bürgergeld ersetzt seit dem 1. Januar 2023 Hartz 4 als Grundsicherungsleistung an erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es ist die größte Sozialreform seit Jahren. Mit dem neuen Bürgergeld werden Weiterbildungsmöglichkeiten von Arbeitssuchenden, bei denen das Arbeitslosengeld 1 (ALG I) ausläuft, und Hilfsbedürftigen erheblich stärker von der Agentur für Arbeit gefördert als zuvor. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Bürgergeld-Infos vor und unterstützen Sie bei Ihren geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten mit unserer kostenfreien Bildungsberatung.

    Unterschiede Hartz 4 und Bürgergeld

    Mit der Agenda 2010 des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder wurde zugleich das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz 4) eingeführt, um Massenarbeitslosigkeit, Wirtschaftsstillstand und Sozialausgaben entgegen zu wirken. Hartz 4 wird auch oft als Arbeitslosengeld II bezeichnet und regelte seitdem die finanziellen Ansprüche von Menschen, die längere Zeit arbeitslos gewesen sind. Arbeitssuchende sollten bei Hartz 4 in erster Linie möglichst schnell in eine neue Arbeit vermittelt werden und konnten sanktioniert werden, wenn sie sich nicht an Absprachen mit der Arbeitsagentur hielten.

    Das neu eingeführte Bürgergeld schafft einen Teil dieser Schwachstellen von Hartz 4 ab. Es soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und dabei die Würde eines jeden Einzelnen achten. Unter anderem werden die Regelsätze der Grundsicherung erhöht und einer nachhaltigen Weiterbildung Vorrang vor der Arbeitsvermittlung gegeben, wenn dadurch die Chancen auf einen dauerhaften Job erhöht werden. Anstatt gegeneinander zu arbeiten, sollen Vertrauen und Kooperation zwischen Arbeitssuchenden und den Jobcentern ausgebaut werden.

    Mehr Weiterbildungsmöglichkeiten und nachhaltigere Vermittlung in Arbeit

    Bisher gab es bei Hartz 4 den Vermittlungsvorrang: Als Arbeitssuchende:r mussten Sie fast jede Art von Arbeit annehmen, egal wie sicher oder zukunftsfähig diese gewesen ist. Dies galt unabhängig davon, ob es sinnvoller gewesen wäre, sich stattdessen weiterzubilden. Dieser Mechanismus wird mit dem Bürgergeld nun abgeschafft. Ziel ist es, dass sich Bürgergeldbeziehende qualifizieren und idealerweise einen Berufsabschluss erreichen. Mit einer geförderten Weiterbildung sollen Sie befähigt werden, nicht einfach und schnell irgendeinen Job, sondern mit entsprechender Vorbildung einen dauerhaften Job zu erhalten.

    Zudem haben Sie die Möglichkeit eine geförderte Umschulung über einen Zeitraum von drei Jahren zu absolvieren. So wechseln Sie in einen vollständig anderen Berufszweig. Weiterhin gibt es abschlussbezogene Prämien, die Sie nach einer erfolgreich beendeten Weiterbildung oder Umschulung erhalten. Vereinbaren Sie gerne direkt einen kostenfreien Beratungstermin mit uns.

    Mehr Möglichkeiten der Weiterbildung, Umschulung oder Fortbildung mit dem Bürgergeld

    Das Bürgergeld eröffnet Ihnen eine Vielzahl an neuen, geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten und ausreichend Zeit, um diese erfolgreich und nachhaltig abschließen zu können.

    Frau schreibt während einer Weiterbildung mit
    Sie können eine Weiterbildung absolvieren, die Ihnen bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt nachhaltig hilft. Diese wird mit bis zu 100% gefördert.
    Menschen unterhalten sich während einer Umschulung
    Während mit Hartz 4 langfristige Qualifikationsmaßnahmen nicht erlaubt gewesen sind, können Sie dank des neuen Bürgergeldgesetzes nun auch Umschulungen mit bis zu 3 Jahren Dauer fördern lassen.
    Männer nehmen an einer geförderten Teilqualifizierung teil
    Alternativ zur Umschulung ist auch eine Teilqualifizierung (TQ) mit dem Bürgergeld förderbar. Dabei qualifizieren Sie sich in mehreren Modulen und holen so Ihren Berufsabschluss mit IHK-Zertifizierung nach.
    Mann nimmt an einer Fortbildung bei der TÜV Rheinland Akademie teil
    Bei unseren geförderten Fortbildungen verbessern oder erweitern Sie Ihre bestehenden beruflichen Fähigkeiten, um bessere Chancen in Ihrem neuen Job zuhaben und langfristig Arbeit zu finden.
    Teilnehmer eines AVGS-Coachings unterhalten sich
    Mit dem Bürgergeld wird nun auch ein berufsbegleitendes Coaching mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS gefördert. Wir können Sie damit bereits während Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen und bei der nachfolgenden Integration in den Arbeitsmarkt

    Was ändert sich noch mit dem Bürgergeld?

    Zusätzlich zum Fokus auf Ihre individuell geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten wurden weitere Maßnahmen im Rahmen des Bürgergeldes beschlossen. Die wichtigsten Änderungen von Hartz 4 zum neuen Bürgergeld sind:

    Regelsatz

    Die Regelsätze werden erhöht. So erhält beispielsweise ein alleinstehender Erwachsener ab dem 01.01.2024 anstatt 502 Euro monatlich nun 563 Euro, und damit 61 Euro mehr als zuvor.

    Miete und Kosten für die Unterkunft

    Neu ist auch, dass im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges die Kosten für Ihre Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen werden.

    Schonvermögen

    Ihr angespartes Vermögen hat im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges keinerlei Auswirkungen auf die Leistungen, die Sie erhalten. Insgesamt sind 40.000 Euro geschützt. Für jede weitere Person kommen 15.000 Euro hinzu. Sie können dieses behalten und dennoch alle Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

    Leistungsminderung

    Zukünftig schließen Sie mit den Jobcentern einen Kooperationsplan, bei dem Sie sich auf grundlegende Abläufe einigen. Entgegen anfänglicher Aussagen gibt es auch beim Bürgergeld weiterhin die Möglichkeit der Leistungsminderung, wenn sich nicht an die Absprachen gehalten wird. Dies wird jedoch in einer anderen Form durchgeführt als es bei Hartz 4 der Fall war. Bei Meldeverletzungen liegt die Minderung bei 10%, bei anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10% für einen Monat, 20% für 2 Monate beim wiederholten Verstoß, 30% für 30 Monate bei einem weiteren Verstoß.

    Sie haben weitere Fragen oder wünschen sich professionelle Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung einer Weiterbildung während des Bürgergeldbezuges? Vereinbaren Sie einfach direkt einen kostenfreien Beratungstermin mit uns und wir helfen Ihnen gerne weiter!

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    • Was ist das Bürgergeld?

      Das Bürgergeld ersetzt seit dem 1. Januar 2023 Hartz 4. Das neue Gesetz regelt fortan die Grundsicherungsleistung des Sozialstaates an erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Im Zuge dieser Sozialreform wurden verschiedene Maßnahmen verabschiedet, welche die Kooperation zwischen Jobcentern und Bürgergel-Beziehende neu regeln.
    • Wer bekommt Bürgergeld?

      Wenn Sie bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 gehabt haben, erhalten Sie nun ebenfalls automatisch das neue Bürgergeld. Weiterhin Bürgergeld erhalten Erwerbsfähige Menschen ab 15 Jahren, Hilfsbedürftige unter 15 und über 65 Jahren, sowie Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbständig zahlen können. Arbeitssuchende, deren Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 ausläuft, erhalten das Bürgergeld ebenfalls.
    • Wie hoch ist das Bürgergeld und wird die Miete übernommen?

      Das Bürgergeld setzt sich aus einem Regelsatz zusammen, der für alleinstehende Arbeitssuchende 563 Euro monatlich beträgt. Dieser soll die Lebenshaltungskosten abdecken. Zudem werden die Mietkosten und Heizkosten ohne Bedingungen für zwei Jahre übernommen. Erst nach zwei Jahren gelten Vorgaben für die Größe der Wohnung und deren Mietkosten.
    • Wird beim Bürgergeld mein Vermögen angerechnet?

      Im ersten Jahr Ihres Bürgergeldbezuges hat eventuell angespartes Vermögen keine Auswirkungen auf die Höhe des Geldes. Insgesamt sind 40.000 Euro sind geschützt. Für jede weitere Person kommen 15.000 Euro hinzu. Erst nach einem Jahr wird dieses berücksichtigt. Hier wurden jedoch Anpassungen vorgenommen, welche Güter, Versicherungen usw. zum Vermögen dazuzählen.
    • Was ändert sich für Ihre Weiterbildung mit dem Bürgergeld?

      Für Ihre individuelle Weiterbildung ändert sich eine Menge, denn der Vermittlungsvorrang von Hartz 4 wird mit dem Bürgergeld abgeschafft. Dies bedeutet, Sie haben mehr Chancen, eine Weiterbildung von der Arbeitsagentur bewilligt und befördert zu bekommen. Zusätzlich sind bei regelmäßiger, erfolgreicher Teilnahme weitere Zahlungen in Form des Weiterbildungsbonus und des Bürgergeldbonus möglich
    • Wird gibt es bei einer Leistungsminderungen geben?

      Ja, es kann beim Bürgergeld Leistungsminderungen geben. Aber: in einer deutlich humaneren Form als es bei Hartz 4 der Fall war. Bei Meldeverletzungen liegt die Minderung bei 10%, bei anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10% für einen Monat, 20% für 2 Monate beim wiederholten Verstoß, 30% für 30 Monate bei einem weiteren Verstoß.

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