Teilqualifizierungen Verkäufer (IHK)
Beruflicher Neuanfang als gefragter Verkäufer.
Verkäufer / Verkäuferinnen haben je nach Betrieb oder Abteilung z.B. mit Bekleidung, Nahrungsmitteln oder Unterhaltungselektronik zu tun. Sie nehmen Warenlieferungen an, sortieren Waren, räumen sie in Regale ein und zeichnen Preise aus. Regelmäßig führen sie Qualitätskontrollen durch, prüfen den Lagerbestand und bestellen Waren nach. Ihre Hauptaufgabe besteht in Verkaufs- und Beratungsgesprächen mit Kunden. Beim Kassieren prüfen Verkäufer / Verkäuferinnen die Echtheit der Geldscheine, achten auf die richtige Ausgabe des Wechselgeldes oder wickeln Zahlungen bargeldlos mit Kredit- oder Geldkarten ab. Darüber hinaus wirken sie bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mit.
Der IHK-Berufsabschluss Verkäufer / Verkäuferin wird in 5 Teilqualifizierungen (TQ) zerlegt. Dies ermöglicht die Kombination aus Beschäftigungs- und Qualifizierungsphasen.
Zielgruppe
Die Teilqualifizierungen richten sich an Arbeitsuchende mit Berufspraxis, die abschlussorientierte Teilqualifikationen erwerben wollen und auch eine entsprechende Eignung vorweisen. Interesse an der Tätigkeit des Verkäufers /der Verkäuferin sowie an praktisch-konkreten Tätigkeiten sollten vorhanden sein.
Zugangsvoraussetzungen
Nach BBiG ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben (i.d.R. mind. Hauptschulabschluss). Interessenten sollten sich unverbindlich zu ihren Möglichkeiten beraten lassen.
Lernziele
Ziel ist es Arbeitsuchende mit Berufserfahrung und einer Ausbildungsreife über Teilqualifizierungen in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren und somit dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Teilqualifizierungen eröffnen arbeitslosen An- und Ungelernten Möglichkeiten, nachträglich einen Berufsabschluss zu erwerben und so eigene Beschäftigungschancen zu verbessern. Die Ausbildungsinhalte werden in Modulen vermittelt, die flexibel erworben und einzeln anerkannt werden.
Jede Teilqualifizierung endet mit einem Qualifizierungsnachweis mit IHK-Bestätigung. Nach erfolgreich bestandenem Abschluss aller Teilqualifizierungen kann die Zulassung zur Externenprüfung bei der IHK beantragt und die Facharbeiterprüfung absolviert werden.
Perspektive nach der Weiterbildung
Nach dem Absolvieren der erforderlichen Teilqualifizierungen (mit Qualifizierungsnachweis) kann die Zulassung zur Externenprüfung durch die IHK erfolgen.
Inhalt
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie
- Anerkannte Teilqualifikation
Förderung
- Bildungsgutschein
- Qualifizierungschancengesetz (für Arbeitnehmer)
Zurzeit sind leider keine Termine verfügbar.
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