Verkäufer (IHK)- QB 1: Warenannahme und -lagerung

Verkäufer (IHK) - QB 1: Warenannahme und Warenlagerung

Präsenz
1 Termin verfügbar
Bildungsgutschein
1 bis 3 Monate
Produktcode: S78XP

Beruflicher Neuanfang als gefragter Verkäufer.

Verkäufer verkaufen Waren aller Art. Sie beraten Kunden, bedienen die Kasse und führen Abrechnungen durch. Der IHK-Berufsabschluss Verkäufer wird in 7 Qualifizierungsbausteine (QB) zerlegt. Dies ermöglicht die Kombination aus Beschäftigungs- und Qualifizierungsphasen.

Zielgruppe

Der Qualifizierungsbaustein Verkäufer - QB 1 (Warenannahme und -lagerung) richtet sich an Arbeitssuchende mit Berufspraxis, die abschlussorientierte Teilqualifikationen erwerben wollen. Mit Bildungsgutschein der Jobcenter oder Agentur für Arbeit können Arbeitssuchende 100% gefördert teilnehmen.

Zugangsvoraussetzungen

Nach BBiG ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben (i.d.R. mind. Hauptschulabschluss). Interessenten sollten sich unverbindlich zu ihren Möglichkeiten beraten lassen.

Lernziele

  • Erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungsbausteins 1 mit IHK-Zertifikat
  • Erwerb von fachspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten des Verkäufers im Bereich Warenannahme und -lagerung

Perspektive nach der Weiterbildung

Nach dem Absolvieren der erforderlichen Qualifizierungsbausteine (mit Qualifizierungsnachweis) kann die Zulassung zur Externenprüfung durch die IHK erfolgen.

Inhalt

Details anzeigen

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie
  • Anerkannte Teilqualifikation

Förderung

  • Bildungsgutschein
  • Berufsgenossenschaft
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
  • Qualifizierungschancengesetz (für Arbeitnehmer)
  • 50 Jahre Erfahrung
    Mehr als 500 erfahrene Dozentinnen und Dozenten
  • >800 Weiterbildungen
    Praxisnahe Weiterbildungen deutschlandweit in unseren
  • 100 % förderfähig
    Förderung mit Bildungsgutschein und AVGS
Standortauswahl
Verfügbare Trainingscenter für diesen Kurs:
1
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  • Berufsbegleitend
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  • Qualifizierungschancengesetz
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