Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau für Privat- und Geschäftsreisen - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - geringe Vorkenntnisse - Intensivkurs (IHK)

Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau für Privat- und Geschäftsreisen - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - geringe Vorkenntnisse - Intensivkurs (IHK)

Virtuelles Klassenzimmer
Jederzeit verfügbar
Bildungsgutschein
länger als 1 Jahr
Teilnahme von zu Hause
Produktcode: QA9BE

Geförderte Weiterbildung.

Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt am besten vor Arbeitslosigkeit. Um trotz fehlender Ausbildung einen angesehenen Berufsabschluss zu erwerben, gibt es für Berufserfahrene die Möglichkeit eine Externenprüfung vor der IHK.abzulegen. Dies gilt auch für den Beruf der Tourismuskauffrau bzw. des Tourismuskaufmanns für Privat- und Geschäftsreisen. Voraussetzung ist entsprechende Berufserfahrung.

Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Teilnehmenden umfassend auf diese Externenprüfung vorbereitet. Die gezielte Vorbereitung auf die Prüfung ist sinnvoll, da neben praktischen Fähigkeiten auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft werden, die viele Externe im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben.

Die individuelle Vorbereitung auf die Abschlussprüfung wird nach einer ausführlichen persönlichen Bildungsberatung für Sie zusammengestellt und richtet sich nach Ihren Vorkenntnissen.

Zielgruppe

Für alle Interessierten, welche über eine Prüfungszulassung der IHK verfügen und Ihren Berufsabschluss nachholen möchten.

Lernen von zu Hause aus?

Diesen Kurs können Sie ganz bequem von zu Hause aus absolvieren. Unsere professionellen Ansprechpartner:innen begleiten Sie über die gesamte Teilnahme hinweg und beantworten Ihre Fragen oder helfen bei Problemen. Die benötigte Soft- und Hardware können Sie von uns gestellt bekommen. Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 0800 1177 277 99, per E-Mail oder Sie vereinbaren online einen Termin.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.

Perspektive nach der Weiterbildung

Tourismusexperten haben sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt, denn der Aufwärtstrend der Branche hält ungebrochen an. Tourismuskaufleute finden vielfältige Einsatzmöglichkeiten, z.B. in Reisebüros aber auch bei Reiseveranstaltern, bei Fluggesellschaften, Eisenbahnen, Personenschifffahrts- und Busunternehmen, bei Tourismusverbänden sowie in größeren Hotels und Ferienzentren. Mit bestandener Externenprüfung bieten sich Ihnen hervorragende neue berufliche Perspektiven in einer Wachstumsbranche.

Inhalt

Details anzeigen

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung TÜV Rheinland Akademie
  • Kammerprüfung

Förderung

  • Bildungsgutschein

Hinweis

VIONA®: Die Fachqualifizierung findet live im virtuellen Klassenraum statt (am PC mit Headset und Mikrofon). Beim kommunikativen Training am digitalen Arbeitsplatz werden Themen auf verschiedenen Wegen für jeden Lerntyp vermittelt. Online-Kommunikation ermöglicht die Betreuung durch die besten Dozenten bundesweit. Die Teilnehmer werden auf Arbeitsstellen vorbereitet, die Medienkompetenz und Online-Kommunikation erfordern. Ein persönlicher Betreuer im Trainingscenter unterstützt dabei kontinuierlich auf dem Weg zum Abschluss der anerkannten Qualifizierung.
  • 50 Jahre Erfahrung
    Mehr als 500 erfahrene Dozentinnen und Dozenten
  • >800 Weiterbildungen
    Praxisnahe Weiterbildungen deutschlandweit in unseren
  • 100 % förderfähig
    Förderung mit Bildungsgutschein und AVGS
Standortauswahl
Verfügbare Trainingscenter für diesen Kurs:
73
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  • Berufsbegleitend
  • Ortsunabhängig
  • Qualifizierungschancengesetz
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